Bahnübergang am Klausenweg Angst vor einem "Dreckloch"

ALFTER · In der Einwohnerfragestunde des Gemeinderates Alfter übergab Christoph Saß seine Unterschriftensammlung gegen die im nächsten Jahr bevorstehende Schließung des ebenerdigen Bahnübergangs "Klausenweg" in Witterschlick.

 Gegen die Schließung des Bahnübergangs am Klausenweg in Witterschlick regt sich Widerstand.

Gegen die Schließung des Bahnübergangs am Klausenweg in Witterschlick regt sich Widerstand.

Foto: Henry

104 Protestnoten überreichte der 59-jährige Witterschlicker an Bürgermeister Rolf Schumacher, in denen es heißt: "Sagen Sie NEIN zum Plan, den Bahnübergang Klausenweg unter die Erde zu verlegen. Lassen Sie dies den Gemeinderat Alfter bald wissen, hier mit Ihrer Unterschrift".

Der Übergang wird aus Sicherheitsgründen von der Bahn durch eine Personenunterführung ersetzt, weil die Regionalbahn 23 dort demnächst zweigleisig fahren wird. Nicht nur Saß, sondern auch viele Witterschlicker Bürger bedauern, dass Spaziergänger und Prozessionen die Wallfahrtskapelle Klausenhäuschen auf der anderen Seite des Bahnübergangs dann nur noch durch die Unterführung erreichen können.

Es wird befürchtet, dass die Unterführung schnell zu einem "Dreckloch" verkommt. Hoffnungen auf eine Umkehr des Beschlusses macht sich Saß allerdings nicht, denn das Planfeststellungsverfahren hat vor rund zehn Jahren Fakten geschaffen.

"Warum ist die Pfarrgemeinde Sankt Lambertus Witterschlick als Träger öffentlicher Belange damals nicht gehört worden?", wollte daher Dagmar Anuth bei der Einwohnerfragestunde wissen. Sie ist Vorsitzende des Pfarrausschusses Sankt Lambertus und stellte die Frage auch im Namen des Kirchenvorstands ihrer Gemeinde und des Leitenden Pfarrers der Pfarreiengemeinschaft Alfter.

"Die Gemeinde Alfter war damals nicht Planungsträger", klärte Bürgermeister Rolf Schumacher auf. "Das Planfeststellungsverfahren wurde nicht von der Gemeinde, sondern von der Bezirksregierung durchgeführt." Auf die Frage der Beteiligung habe die Gemeinde daher keinen Einfluss gehabt. Ihr blieb nur die öffentliche Bekanntmachung über das Verfahren im Amtsblatt.

Im Falle eigener Verfahren und Planungen der Gemeinde sicherte Bürgermeister Schumacher zu, dass die Pfarrgemeinde als Träger öffentlicher Belange selbstverständlich gehört werde, wenn ihre Interessen berührt seien.

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