Gericht verhängt Bewährungsstrafe Altenpflegerin ist notorische Diebin

REGION · Dass sie den Gang ins Gefängnis antreten muss, befürchtete eine 51 Jahre alte Frau aus Mechernich. Die Angeklagte musste sich am Freitag vor dem Bonner Amtsgericht verantworten - wieder einmal wegen mehrfachen Diebstahls, diesmal in Alfter, Euskirchen und Mechernich.

Dass sie noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würde, erschien zunächst unwahrscheinlich, da die Frau durch die neuen Diebstähle gegen drei offene Bewährungen aus Vorstrafen verstoßen hat.

Dementsprechend nervös war die Altenpflegerin. Ein zunächst angesetzter Verhandlungstag musste abgebrochen werden, da die Mutter mehrerer Kinder so aufgeregt war, dass sie beinahe zusammengebrochen wäre. Als Vorsichtsmaßnahme hatte Amtsrichter Dirk Hackler diesmal dafür gesorgt, dass eine Ärztin während der gesamten Verhandlung anwesend war - die aber glücklicherweise nicht einschreiten musste.

Bei den angeklagten Diebstählen ging es eher um Lappalien: Im April 2013 ließ die geständige Angeklagte aus einem Baumarkt in Alfter zwei Balkonbespannungen im Wert von insgesamt 28 Euro mitgehen. Kurz darauf waren es Kosmetikartikel in einem Euskirchener Supermarkt für 75 Euro und zuletzt im Juni 2013 in Kommern in einem Baumarkt eine Zange und zwei Zahnputzbecher.

Finanziell hätte sich die 51-Jährige diese Sachen durchaus leisten können: Sie selbst ist seit vielen Jahren Altenpflegerin. Auch ihr Ehemann hat Arbeit. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass kein Fall von Kleptomanie vorliege. Jetzt muss die 51-Jährige 4000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Zudem muss sie ihre Therapie fortsetzen.

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