Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss Alfter will Hundesteuer erhöhen

ALFTER · Hundebesitzer in Alfter, die ein oder zwei Tiere halten, sollen vom nächsten Jahr an mehr Hundesteuer zahlen. Wie viel genau, steht noch nicht fest. Darüber wird der Haupt- und Finanzausschuss bei seiner Sitzung am Dienstag, 17. November, beraten.

Kämmerer Nico Heinrich hat mehrere Varianten erarbeitet, die zur Konsolidierung des Haushalts Mehrerträge von 12 800 Euro oder bis zu 27 000 Euro einbringen könnten. Zu holen ist vor allem etwas bei den rund 1250 Haushalten, die ein bis drei normale Hunde halten. Denn sie stellen die Mehrzahl der Hundebesitzer. Wachhunde- und Rettungshunde, die Sondertarife genießen, gibt es nur vereinzelt. Von gefährlichen Hunden wie Pitbull Terriern, die mit einer Jahressteuer von 840 Euro richtig teuer sind, gibt es in der Gemeinde gerade einmal drei Stück.

Die übrigen Hundebesitzer, die seit Jahren 80 Euro für den ersten Hund zahlen, könnten fortan mit 90 oder 100 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten werden, schlägt der Kämmerer vor. Bei zwei Hunden könnte die Steuer, zurzeit 120 Euro je Tier, ebenfalls um zehn oder 20 Euro angehoben werden; bei drei und mehr Hunden von aktuell 144 Euro auf künftig 160 oder 170 Euro.

Für Wachhunde, Rettungshunde und gefährliche Hunde soll es bei den bisherigen Sätzen bleiben. Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung sollen auf Vorschlag der Verwaltung demgegenüber eingeschränkt werden.

Einschränkungen für Ermäßigungen

Befreiungen für Hunde aus dem Tierheim sollen nur noch dann für ein Jahr gewährt werden, wenn die Tiere aus den Einrichtungen in Bonn und Troisdorf stammen. Ermäßigungen sollen nur noch Hundehalter erhalten, die Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Wie bisher gilt dieses Angebot nur für einen Hund, für den auf Antrag der Steuersatz um drei Viertel gesenkt wird. Anders als bisher sollen künftig Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder Arbeitslosengeld erhalten, sowie ähnlich finanzschwache Hundebesitzer keine Ermäßigung mehr beantragen können.

"Letztendlich haben Personen, die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, keinen Anspruch auf eine Ermäßigung der Hundesteuer", heißt es in der Begründung zu den Vorschlägen aus dem Rathaus. Die Hundesteuer sei eine Aufwandssteuer; sie besteuere einen Aufwand, der über den allgemeinen Lebensunterhalt hinausgehe. Es gebe keine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, jedem durch Steuerbefreiung einen Aufwand zu ermöglichen, den er sich mit der Steuer nicht leisten könne. Es sei Sache des Steuerpflichtigen, ob er eine Beeinträchtigung seiner Vermögensverhältnisse in Kauf nehme. Die vorgeschlagene Anhebung der Hundesteuer ist eins von vielen Puzzlestücken auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2021 oder 2022. mhr

Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am Dienstag, 17. November, ab 18 Uhr im Rathaus in Oedekoven, Am Rathaus 7.

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