Planungsausschuss Alfter hat beim Wohnquartier Gartenweg nachgebessert

ALFTER-WITTERSCHLICK · Das Verfahren zur Bebauung des Gartenwegs in Witterschlick ist einen Schritt weitergekommen: Der Planungsausschuss der Gemeinde Alfter stimmte mehrheitlich der überarbeiteten Planung zu und beschloss die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Dies wird voraussichtlich von Mitte Januar bis Mitte Februar 2014 erfolgen.

Im aktuellen Entwurf sind einige Anregungen aus dem Planungsausschuss sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger berücksichtigt worden, die sich mündlich und schriftlich dazu geäußert hatten. "Die Grundzüge der Planung werden jedoch beibehalten", erläuterte im Ausschuss Diplom-Ingenieur Heinrich Schneider von der "La Città Stadtplanung" in Grevenbroich.

Wie berichtet, soll am Gartenweg ein Wohnquartier vor allem für junge Familien entstehen. In einem Teilbereich sind bei entsprechender Nachfrage aber auch Sonderwohnformen wie etwa ein Mehrgenerationenprojekt möglich. Eine konkrete Bauvoranfrage für ein solches Vorhaben liegt der Gemeinde bislang jedoch nicht vor. Das Plangebiet wurde gegenüber einem Vorentwurf aus dem Jahr 2008 fast um die Hälfte verkleinert. Es umfasst nun ein etwa 38 000 Quadratmeter großes Gebiet zwischen Klausenweg, der Bahnlinie Bonn-Euskirchen und der Duisdorfer Straße.

Die Vermarktung der gemeindeeigenen und privaten Grundstücksflächen übernimmt die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Alfter. Die wichtigste Änderung gegenüber dem im September vorgestellten Entwurf betrifft die Anbindung des Wohngebietes an die Hauptstraße: Sie wird südlich verschoben und erfolgt nun ausschließlich über gemeindliche Flächen. In die Ausgangsplanung waren private Grundstücksflächen einbezogen worden. Davon wurde abgerückt, weil ein Einvernehmen mit den Eigentümern nicht zu erwarten war. Somit bleibt auch das Wegekreuz an der Ecke Gartenweg/Klausenweg, wo es jetzt steht. "Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich haben sich dadurch noch verbessert", sagte Schneider zur neuen Lösung, die mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises und dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt worden ist.

Die Sorge von Bürgern, dass "Hochhäuser" entstehen könnten, entkräftete der Stadtplaner. Die Geschosshöhen orientieren sich an der Umgebung, sind je nach Standort unterschiedlich festgelegt und betragen maximal zehn Meter. Das entspricht beispielsweise zwei Vollgeschossen und einem kleineren Dachgeschoss. Nördlich der geplanten Straße, die als Sackgasse durch das Wohngebiet führt, müssen die Häuser so gebaut werden, dass davor Raum für Stellplätze bleibt.

Entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans bleiben die südlich an das Wohngebiet anschließenden und Richtung Hardtbach reichenden privaten Grünflächen unverändert erhalten. Sie bilden damit eine Art Abstandspuffer zum nahe gelegenen Betriebsgelände der Deutschen Steinzeug. Die Erreichbarkeit dieser Grünflächen soll die Gemeinde auf Wunsch des Ausschusses über das Gewerbegrundstück planungsrechtlich absichern.

Die Gewerbefläche im südlichsten Zipfel des Plangebietes sieht entgegen bisherigen Überlegungen eine überbaubare Fläche vor. Damit wurde auf Befürchtungen von Bürgern reagiert, die Bedenken gegen einen Lagerplatz im Freien und die damit eventuell verbundenen Lärmbelästigungen vorbrachten.

Darüber hinaus kann die Gemeindeverwaltung als Eigentümerin beim Verkauf der Fläche ohnehin steuern, ob, wann und wie dieses Grundstück gewerblich genutzt wird.

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