Nach Mord in Meckenheim Wird Mordprozess um getötete Seniorin neu aufgerollt?

MECKENHEIM · Muss der Mordprozess im Fall der am 12. November 2012 mit 45 Messerstichen getöteten 87-jährigen Gretel U. aus Meckenheim neu aufgerollt werden? Als Täterin war am 7. August 2013 die 25-jährige Nachbarin des Opfers wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch es ist fraglich, ob dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand hat.

Denn nicht nur der Verteidiger der zweifachen Mutter, Hans Hassel, hat Revision gegen die seiner Meinung nach fehlerhafte Entscheidung eingelegt und deren Aufhebung beantragt. Auch der Generalbundesanwalt, dem das Urteil samt Revisionsbegründung zur Stellungnahme vorgelegt wurde, hat nun beim 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe beantragt, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurückzuverweisen.

Wie Anwalt Hassel dem GA mitteilte, bemängelt der Generalbundesanwalt in seinem entsprechenden Beschluss vom März unter anderem, dass sich das Bonner Schwurgericht zu früh auf die 25-Jährige als alleinige Täterin festgelegt habe. Aufgrund von weiteren Faserspuren von Dritten an der Leiche hätte man weitere Untersuchungen anstellen müssen.

Die 25-jährige Angeklagte, eine zweifache Mutter, hatte seinerzeit bei Nachbarn Alarm geschlagen und erklärt, sie habe die 87-Jährige gerade tot aufgefunden. Sie hatte bis zum Schluss des Indizienprozesses ihre Unschuld beteuert. Laut Hassel bezeichnet der Generalbundesanwalt auch die Beweiswürdigung als lückenhaft und bemängelt: Wenn die 25-Jährige tatsächlich als Täterin infrage komme, sei nicht hinreichend geprüft worden, ob die Tötung der 87-Jährigen tatsächlich als Mord zur Verdeckung des zuvor von der Angeklagten angeblich begangenen Geldbörsendiebstahls erfolgte. Nach Auffassung des Generalbundesanwalts hat das Bonner Schwurgericht die Frage nicht beantwortet, ob die Tat möglicherweise auch im Streit geschehen sein könnte und damit rechtlich als Totschlag beurteilt werden müsse.

Für Anwalt Hans Hassel steht nach wie vor fest: Seine Mandantin habe diese brutale Tat nicht begangen und sei schon aufgrund ihrer körperlichen Verfassung zu einer solchen Gewalttat gar nicht in der Lage gewesen.

Sollte der Bundesgerichtshof dem Antrag von Verteidigung und Generalbundesanwalt entsprechen und das Urteil aufheben, will Anwalt Hans Hassel sofort Haftbeschwerde einlegen, damit seine Mandantin bis zu einem neuen Prozess frei ist. Die Mutter zweier kleiner Kinder im Alter von zwei und vier Jahren sitzt inzwischen seit eineinhalb Jahren im Kölner Frauengefängnis hinter Gittern.

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