Keine Sozialprognose erkennbar Swisttaler muss sechs Monate in Haft

RHEINBACH · Ein drogenabhängiger 27-Jähriger Mann ist mehrfach "schwarz" gefahren und deswegen auch schon verurteilt worden. Nun muss er eine Haftstrafe antreten.

Sechs Monate Haft ohne Bewährung muss ein 27-Jähriger verbüßen, weil er vielfach "schwarz" gefahren ist. Dass das Strafmaß so hoch ausgefallen ist, hat seinen Grund: Der drogenabhängige junge Mann aus Swisttal war bereits 16 Mal wegen Beförderungserschleichung angezeigt und mehrfach verurteilt worden.

"Sie sind der erste Angeklagte, den ich in meiner relativ kurzen Amtszeit hier in Rheinbach schon zum dritten Mal sehe", stellte Strafrichter Jan Fante fest. Bei der letzten Verurteilung erst habe er dem Angeklagten "etwas vom Damoklesschwert" erzählt, das über ihm schwebe.

Aber sämtliche Vor-Verurteilungen hätten offenbar nicht gereicht, den Mann von weiteren Schwarzfahrten abzuhalten. Die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen, wie vom Verteidiger gefordert, kam für Richter Fante deshalb ebenso wenig in Frage wie für den Staatsanwalt. Obwohl der Verteidiger das Bild eines durch langjährigen Drogenkonsum schwer geschädigten Mannes auf der Anklagebank zeichnete.

Seit seinem 13. oder 14. Lebensjahr schon konsumiere er fast täglich THC, so der 27-Jährige. Der Stoff Tetrahydrocannabinol ist Bestandteil der Cannabispflanze. Seit einer Haftentlassung im Jahr 2010 habe er angefangen, "das Ganze runterzuschrauben". Amphetamine und Ecstasy konsumiere er nur noch an Wochenenden.

"Auf Partys gehe ich nie nüchtern", sagte der Angeklagte. Harte Drogen wie Heroin oder Kokain habe er allerdings noch nie ausprobiert. Da der Angeklagte von Hartz IV lebe, sei es angesichts des hohen Drogenkonsums erstaunlich, dass er bislang noch nicht wegen Beschaffungskriminalität aufgefallen sei, so Richter Fante.

Der Verteidiger schilderte den 27-Jährigen als durch langjährigen Drogenkonsum schwer geschädigten Menschen, der die Dinge seines Lebens aufgrund von "jetzt objektiven Einschränkungen" nicht mehr allein regeln könne.

Er leide inzwischen auch unter körperlichen Auswirkungen seines Drogenkonsums und sei "ernsthaft gezeichnet", begründete der Verteidiger sein Plädoyer für eine Bewährungsstrafe mit der Auflage einer Therapie.

"Wir müssen einen kranken Menschen nicht inhaftieren", sagte er. Um die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen, sei eine positive Sozialprognose notwendig, so Richter Fante. Die aber könne er beim Angeklagten "beim besten Willen nicht erkennen, unter keinen Umständen". Im Urteil wolle er aber festhalten, dass der Angeklagte eine Therapie machen solle.

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