Schwerbehindertenausweis Neuer Ausweis im Scheckkartenformat

RHEIN-SIEG-KREIS · Der neue Schwerbehindertenausweis wird ab Montag, 1. September ausgestellt. Künftig wird in Nordrhein-Westfalen nur noch der Ausweis im Scheckkartenformat verteilt und ersetzt damit das postkartengroße Papierdokument, mit dem sich Schwerbehinderte bislang ausweisen konnten.

 Scheckkarte statt Papierdokument: Ein neues Format bekommt der Ausweis für Schwerbehinderte ab 1. September.

Scheckkarte statt Papierdokument: Ein neues Format bekommt der Ausweis für Schwerbehinderte ab 1. September.

Foto: dpa

Allerdings besteht keine Umtauschpflicht. Alte Ausweise behalten ihre volle Gültigkeit und können weiter verlängert werden, sofern auf ihnen noch ein entsprechendes Feld fei ist. Wer dennoch künftig den neuen Ausweis nutzen möchte, sollte sich darauf einrichten, dass der Umtausch möglicherweise etwas Zeit in Anspruch nimmt. Das liegt auch daran, dass im Rhein-Sieg-Kreis aktuell mehr als 50 000 Schwerbehindertenausweise existieren, die umgetauscht werden könnten.

Bei einem Umtausch sollte man beachten, dass der neue Ausweis nicht mehr direkt vor Ort ausgestellt und ausgehändigt werden kann. Stattdessen erstellt und versendet ein zentraler Dienstleister ihn. Er kann daher auch nicht mehr persönlich im Versorgungsamt abgeholt werden. Wird der bisherige Schwerbehindertenausweis aber ständig benötigt, muss er bei einem Umtausch erst dann zurückgegeben werden, wenn der neue Ausweis zugesandt worden ist.

Anders als für Reisepass, Personalausweis oder Führerschein benötigt man für den Schwerbehindertenausweis zwar kein biometrisches Passbild, aber ein Farbfoto in Passbildgröße muss unbedingt im Original eingereicht werden. Das Foto wird nach Ausstellung des Ausweises vernichtet, kann auf Wunsch aber auch dauerhaft gespeichert werden, um bei einer künftigen Beantragung weiter genutzt zu werden.

Genau wie der alte Ausweis enthält das neue Dokument den Grad der Behinderung und die zuerkannten Merkzeichen, wie etwa "G" für eine erhebliche Gehbehinderung. Es beinhaltet aber nur den Beginn der aktuellen Feststellung der Schwerbehinderung, sogenannte Feststellungszeiträume werden auf dem neuen Ausweis nicht mehr vermerkt. Sie können jedoch weiterhin durch die bisher erteilten Feststellungsbescheide des Versorgungsamts nachgewiesen werden.

Rückfragen und weitere Infos unter der Telefonnummer 02241/133366, E-Mail: versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de oder www.rhein-sieg-kreis.de unter dem Stichwort "Schwerbehindertenausweis".

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