3600 Euro Strafe wegen Nötigung Mit Gotcha-Waffen am Bahnhof Roisdorf hantiert

BORNHEIM/BONN · Starke Nerven hatten offenbar zwei Polizisten, die am Bahnhof in Bornheim-Roisdorf einem bewaffneten Mann gegenüberstanden, aber die Ruhe behielten. Am Dienstag musste sich der 26 Jahre alte Kölner wegen versuchter und vollendeter Nötigung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin versuchten dem Mann klarzumachen, dass er die Aktion in der Nacht auf den 19. November des Vorjahres beinahe mit dem Leben bezahlt hätte. Der Angeklagte - bei dem später 1,8 Promille Alkohol gemessen wurden - war dem Fahrdienstleiter des Bahnhofs aufgefallen.

Auf dem Vorplatz hantierte der Betrunkene mit einer Pistole und einer Kalaschnikow. Diese sahen täuschend echt aus, waren jedoch Waffen zum Gotcha spielen, wobei sich die Spieler mit Farbkugeln beschießen. Als der Bahnmitarbeiter den 26-Jährigen mit seiner Taschenlampe anleuchtete, forderte der Angeklagte den Zeugen auf, ins Gebäude zu gehen und das Licht auszumachen.

Der Bedrohte rief daraufhin die Polizei. Der Aufforderung der herbeigeeilten Beamten, die Waffen niederzulegen, kam der alkoholisierte Mann zunächst nicht nach. Stattdessen verlangte er, dass die Beamten ihre Taschenlampen ausmachen sollen.

Erst nach der dritten Aufforderung legte er die Waffen zu Boden. Der Staatsanwalt konnte das Verhalten des bereits vorbestraften Mannes nicht fassen. In Bezug auf die starken Nerven der Polizisten sagte der Ankläger: "In den USA hätten Sie diese Hauptverhandlung gar nicht mehr erlebt."

Er habe nur Glück gehabt, dass die Beamten nicht von ihrer Schusswaffe Gebrauch machten. Dem stimmte die Strafrichterin zu: "Sie haben Glück, dass Sie heute hier sitzen. Ich hätte Sie nicht drei Mal aufgefordert, die Waffen niederzulegen."

Statt dessen hätte sie dem Angeklagten spätestens nach der zweiten Aufforderung "zumindest ins Bein geschossen", sagte sie. Dass es "Anscheinswaffen" waren, hätte in der Dunkelheit niemand erkennen können. Wie vom Staatsanwalt beantragt, wurde der 26-Jährige zur Zahlung von 3600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt.

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