Pflegeberatung des Kreissozialamtes Mehr Zeit für die Pflege

RHEIN-SIEG-KREIS · Das Familienpflegezeitgesetz soll Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, ihre Berufstätigkeit und die Pflege Angehöriger besser zu vereinbaren. Darauf macht die Pflegeberatung des Kreissozialamtes aufmerksam.

 Die Pflege Angehöriger besser mit dem Beruf zu vereinbaren, ist Ziel zweier Gesetze, auf die der Kreis aufmerksam macht.

Die Pflege Angehöriger besser mit dem Beruf zu vereinbaren, ist Ziel zweier Gesetze, auf die der Kreis aufmerksam macht.

Foto: dpa

Das Gesetz sieht vor, dass Berufstätige in Absprache mit ihrem Arbeitgeber bis zu zwei Jahre lang ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, um mehr Zeit für ihre pflegebedürftigen Verwandten zu haben. Die Beschäftigten erhalten dann, gleichsam als Vorschuss, eine finanzielle Aufstockung, damit der Lohnverlust nicht zu hoch ist.

Nach der Pflegezeit müssen sie diesen Betrag zurückzahlen - zum Beispiel indem so lange nur 75 Prozent des Gehalts ausgezahlt werden, bis der Betrag erreicht ist. Während der Pflegezeit und in dieser "Nachpflegezeit" gilt für die Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz.

Das Pflegezeitgesetz hingegen regelt unter anderem die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für die Pflege eines nahen Angehörigen. Demnach hat jeder Beschäftigte, so der Kreis, Anspruch auf zehn Tage Freistellung von der Arbeit, wenn unvorhergesehen ein akuter Pflegenotfall in der Familie auftritt. Während dieser Freistellung kann dann eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden. Ein Recht auf Lohnfortzahlung ergibt sich daraus jedoch nicht.

Das Pflegezeitgesetz regelt auch die Dauer für die Inanspruchnahme der Pflegezeit. Maximal darf diese sechs Monate betragen. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten kann sich der Arbeitnehmer ganz oder teilweise freistellen lassen und bleibt sozialversichert, jedoch ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Die Pflegeberatung im Rhein-Sieg-Kreis bietet Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung, über örtliche Angebote im pflegerischen und pflegeergänzenden Bereich sowie Beratung und Information zur Finanzierung von notwendigen Hilfen.

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