Rheinbacher Politiker schaffen Hürde ab Bürgeranträge ohne Formalitäten
RHEINBACH · Die Rheinbacher Parteien wollen eine formale Hürde für Bürgeranträge abschaffen: Ein Antrag an den Stadtrat muss nicht als "Bürgerantrag nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung" bezeichnet werden. Das hat der Rheinbacher Haupt- und Finanzausschuss auf Anregung von Folke große Deters (SPD) einstimmig beschlossen.
Anlass des Antrags von große Deters war ein Fall, in dem eine Bürgerin die Änderung eines Bebauungsplanes beantragt hatte. Dieser war dem Rat nicht vorgelegt worden, obwohl dieser für die Änderung von Bebauungsplänen zuständig ist. Sie hatte ihren Antrag an den Bürgermeister gerichtet und versäumt, ihren Antrag mit "Bürgerantrag" zu betiteln.
Wenn Bürger einen Antrag stellen, für dessen Umsetzung der Rat zuständig ist, dann solle ihr Antrag auch dort behandelt werden, erklärte große Deters. "Dies soll auch dann gelten, wenn sie in ihrem Schreiben nicht ausdrücklich angeben, dass sie einen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung stellen wollen. Und: "Da sollte man keine formalen Hürden aufbauen und verlangen, dass die Bürger den konkreten Paragrafen zitieren oder die korrekte Bezeichnung wählen."