Europaweiter Zahlungsverkehr Ab Freitag gilt das neue Sepa-Verfahren

RHEIN-SIEG-KREIS · Nach sechs Monaten Schonfrist gelten ab Freitag in Deutschland und europaweit die Regeln für Sepa. Das steht für "Single Euro Payments Area" und heißt soviel wie "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Der Zahlungsverkehr wird also vereinheitlicht.

Für sogenannte Nichtverbraucher wie etwa Unternehmen, Vereine und Vermieter wird es deshalb allerhöchste Zeit umzustellen. Privatpersonen haben zwar noch etwas Zeit, werden nun allerdings häufiger mit dem neuen Zahlungssystem in Berührung kommen.

Die Schonfrist scheint ihren Zweck erfüllt und die Aufklärungsarbeit der Banken Wirkung gezeigt zu haben. Viele Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis haben auf das neue Verfahren umgestellt.

Waren es kurz vor Ablauf der Frist im Februar erst 75 Prozent der Firmen- und Vereinskunden bei der VR-Bank Rhein-Sieg, spricht der Sepa-Beauftragte Dirk Wirz nun von rund 98 Prozent Umstellung. Im November 2013 waren es bundesweit gerade einmal zehn Prozent der betroffenen Bankkunden, die auf Sepa umgestellt hatten.

Für Kunden mit Geschäftskonto bedeutet die Umstellung, dass ab heute Lastschriften und Überweisungen nach dem alten Verfahren nicht mehr funktionieren oder durchgeführt werden. Insbesondere das Lastschriftverfahren ist aber aufwendiger geworden, weil dafür nun ein Sepa-Mandat, eine Gläubiger-ID und Benachrichtigungen vor einer Abbuchung nötig sind.

Iban und Bic heißen die beiden Kennziffern, die für Überweisungen, Lastschriften und jede Art von Zahlungsverkehr ab sofort eine Rolle spielen. Das einheitliche Sepa-Verfahren ersetzt die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren.

Erst ab dem 1. Februar 2016 gilt die Umstellung auch für Privatpersonen. Doch Wirz rät, sich schon jetzt an das neue Verfahren zu gewöhnen: "Wir empfehlen, nicht bis auf den letzten Drücker zu warten, sondern Iban und Bic schon jetzt aktiv zu verwenden." Die beiden Kennziffern seien auf der Rückseite fast aller EC-Karten aufgedruckt.

Doch schon jetzt werden Kunden mit dem Sepa-Verfahren konfrontiert. Dann etwa, wenn sie wie bei einem Handyvertrag ein Sepa-Mandat unterschreiben müssen. Auch dafür müssen die neuen Kennziffern zur Hand sein.

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