Windpark in Unkel Verbandsbürgermeister Fehr sieht Aufklärungsbedarf

UNKEL · Bis 2030 will das Land Rheinland-Pfalz den Stromverbrauch komplett aus heimischer Energie decken. Dabei stößt die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern vermehrt auf vehementen Widerstand. So auch in der Verbandsgemeinde Unkel, die nach den verpflichtenden Vorgaben des Landes ergebnisoffen prüft, ob im Flächennutzungsplan (FNP) Potenzialflächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden können.

"Diese Planung trifft Aussagen über Konzentrationszonen, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) grundsätzlich möglich ist", so Verbandsbürgermeister Karsten Fehr. Gleichzeitig soll das übrige Gemeindegebiet als Ausschlussfläche für derartige Anlagen deklariert werden.

"Hinsichtlich des Verfahrens werden von einigen Personen Behauptungen aufgestellt, die meines Erachtens richtiggestellt werden müssen oder zumindest aufklärungsbedürftig sind", betonte der VG-Chef in einem Pressegespräch. So sei behauptet worden (auch in einem GA-Leserbrief), er habe eine Drohkulisse hinsichtlich finanzieller Konsequenzen angedeutet, wenn sich der VG-Rat gegen Windräder aussprechen würde.

"Richtig ist aber, dass die Räte lediglich einstimmig Entscheidungen getroffen haben in Bezug auf die planerische Steuerung der Windkraft in der VG und über den Abschluss von Pachtverträgen mit der EVM", betonte Fehr. Er habe zwar darauf hingewiesen, dass man ein verlässlicher Vertragspartner sei. Falls sich die Mandatsträger aber gegen die Ausweisung einer Konzentrationszone entscheiden sollten, werde sich die VG wegen der Konsequenzen mit dem Investor zusammensetzen müssen.

"Unrichtig ist auch, das neue Gutachten zum Schutz landesweit bedeutsamer historischer Kulturlandschaften vom 25. Juli weise das Untere Mittelrheintal als Kulturerbe mit sehr hoher Bedeutung aus und empfehle einen fünf Kilometer windkraftfreien Pufferkorridor, der bis hinter den Asberg reichen würde", so der VG-Chef. In dem Gutachten werde lediglich angeraten, in diesem Pufferbereich die potenzielle Sichtbeziehung durch eine geplante WEA gezielt und vertieft zu prüften. Es gehe also nicht um einen Ausschluss, sondern um eine Einzelfallprüfung, die im FNP-Verfahren bereits in Auftrag gegeben worden sei.

Zudem sei in einem Leserbrief behauptet worden, dass 15 Prozent der Gemeindeflächen für ein Konzentrationsgebiet geopfert werden sollen, so Fehr. Der tatsächliche Suchraum und somit auch die Rodungsfläche seien aber deutlich kleiner. Nach der Bürgerinitiative "Pro Naturpark Pur" müssten 50 000 Quadratmeter Wald geopfert werden, was in der VG rund 0,35 Prozent entsprechen würde.

Unrealistisch sei auch die Behauptung, alle notwendigen Gutachten würden zur Jahreswende vorliegen, so dass die zweite Offenlegung im ersten Quartal abgeschlossen sei. "Da sich in den vergangenen beiden Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen permanent geändert haben und eine Vielzahl von Belangen gutachterlich abgeklärt werden muss, wäre die Nennung eines fixen Zeitplanes unseriös", so Fehr. Derzeit gehe die VG davon aus, dass die Gutachten im ersten Quartal vorliegen. Mit der Offenlage sei erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen - sofern sich "keine Besonderheiten ergeben".

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