Förderverein Freibad Unkel Rat lehnt Bürgerbegehren ab

UNKEL · Der Unkeler Verbandsgemeinderat hat mit den 14 Stimmen von CDU und FWG mehrheitlich das vom Förderverein Freibad Unkel (FFU) angestrebte Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. Damit folgte die "bürgerliche Koalition" der Ansicht der Verwaltung.

Diese hatte auf der Grundlage von zwei Gutachten den Antrag wegen des ihrer Ansicht nach unzulässigen Kostendeckungsvorschlags nicht akzeptiert. Die elf Mandatsträger von SPD, FDP, Grünen und Linken folgten nach eingehender Debatte dagegen nicht der Beschlussvorlage.

Bevor VG-Chef Karsten Fehr die Vertreter des Antragsstellers, Katja Lorenzini, Annemarie Lehmacher und Robin Syllwasschy, zu Wort kommen ließ, beantragte er eine 15-minütige Sitzungsunterbrechung. Grund war ein juristisches Kurzgutachten zu der Bewilligung des Bürgerbegehrens, das der FFU erst kurz zuvor ausgeteilt hatte. Darin war die Anwaltsgesellschaft Hotstegs zu dem Ergebnis gekommen, dass "von einem zulässigen Kostendeckungsvorschlag auszugehen" sei, da mögliche Folgekosten durch einen Grundstückverkauf gedeckt würden. "Formal und inhaltlich ist somit nicht zu rechtfertigen, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären", schloss entsprechend Syllwasschy.

"Jeder, der sich mit den Unterlagen des FFU beschäftigt hat, hätte in dem von der Verwaltung in Auftrag gegeben Gutachten offensichtliche Fehler, Ungenauigkeiten und Willkürlichkeiten erkennen müssen", erklärte Lorenzini anschließend. Informationen, die während eines einstündigen Telefonats erteilt worden seien, habe der Gutachter einfach ignoriert. Entsprechend seien seine Aussagen ungenau, willkürlich und teilweise sogar falsch, so die FFU-Vorsitzende.

"Es gab immer wieder neue Hürden und Bedenken, so dass wir mittlerweile der Auffassung sind, dass unser Projekt von der Verwaltung und von Teilen der Politik schlicht und einfach nicht gewollt ist", monierte Lorenzini. Es gehe allerdings nicht darum, was die Ratsmitglieder wollen, sondern darum, was der Bürger möchte, argumentierte sie. "Ich kann nur hoffen, dass Sie den Bürgern, für die Sie hier sitzen, zutrauen, über ein so wichtiges Thema selber zu entscheiden", schloss sie ihre Ausführungen.

Die blieben natürlich nicht unwidersprochen. Entschieden wies Fehr den Vorwurf als "Unverschämtheit" zurück, die Verwaltung habe Hürden aufgebaut, da sie nicht hinter dem Projekt gestanden habe. Die Verwaltung habe einen Prüfauftrag und bei diesem halte er sich an das Gesetz. "Die Übernahme der Bürgschaft beinhaltet ein hohes Risiko, das finanziell nicht gedeckt ist", betonte Fehr. Das hinderte Bernhard Mann (SPD) jedoch nicht daran, von einem Gefälligkeitsgutachten zu sprechen, durch welches ein demokratischer Diskurs unterbunden werden solle. "Mehr Demokratie wagen" im Sinne von Willy Brandt forderte auch SPD-Fraktionssprecher Klaus-Henning Rosen, während der Grüne Ansgar Federhen warnte, die Bürger ließen sich mit fadenscheinigen Behauptungen nicht mehr abspeisen.

Konkreter wurde Edgar Neustein (CDU). "Da kein Privatmann ein defizitäres Freibad kaufen würde, müssten wir bei einer Übernahme der Bürgschaft in Höhe von 720 000 Euro die Umlagen erhöhen, so dass wir die vier Kommunen zu einer Neuverschuldung zwingen würden", mahnte er.

"Dass eine Sanierung des Freibades zurzeit nicht zu realisieren ist, liegt nicht an Ihrem mangelnden Einsatz, sondern an der Unmöglichkeit, unser Freibad wirtschaftlich auskömmlich betreiben zu können", versuchte er den FFU zu trösten. Diese Faktenlage zwinge den VG-Rat dazu, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Mit dieser Ablehnung abfinden will sich der Verein jedoch nicht. Wie Lorenzini bereits im Vorfeld erklärte, wird er eine Rechtsüberprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beantragen und eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.

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