Anlage auf dem Asberg Neues Gutachten gegen die Windparkpläne

UNKEL · Der geplante Windpark am Asberg ist nach Ansicht des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Rhein-Sieg-Kreis nicht mit dem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietsschutz im Siebengebirge vereinbar.

 Ein Windrad im Gegenlicht: Experten sehen in einer Anlage am Asberg eine Bedrohung für den Naturschutz.

Ein Windrad im Gegenlicht: Experten sehen in einer Anlage am Asberg eine Bedrohung für den Naturschutz.

Foto: Frank Homann

Zu diesem Ergebnis kommt die Naturschutzorganisation in einem eigenen 23-seitigen Gutachten. Nach Ansicht von Achim Baumgartner, Sprecher des in Sankt Augustin ansässigen BUND, dürfte drei Kilometer um die Schutzzone im Siebengebirge herum kein Windrad stehen. Dabei sei nicht das Zentrum des FFH-Gebiets ausschlaggebend, sondern die Ränder. Sie reichen in südlicher Richtung direkt an den Unkeler Asberg heran. Es spiele keine Rolle, ob in diesen Randbereichen tatsächlich seltene Vögel wie beispielsweise der Schwarzstorch brüteten, meint der BUND.

Diese Vorgaben entsprächen einer Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union und seien über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt. "Bei sachgerechter Anwendung der zentralen rechtlichen und fachlichen Prüfanforderungen ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter gerade nicht ausgeschlossen. Eine Windkraftanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem bundesweit bedeutsamen europäischen Schutzgebiet ist definitiv und objektiv unzulässig", schlussfolgert Achim Baumgartner.

Das Ergebnis des BUND-Gutachtens steht damit im Widerspruch zu den Analysen, die der Verbandsgemeinde Unkel vorliegen. Die Verwaltung hatte einen ganzen Strauß von Gutachten zu Fauna, FFH, Landschafts- und Denkmalschutz in Auftrag gegeben, um die Planfläche einer genauen Untersuchung zu unterziehen. Die Kosten dafür trägt die Koblenzer Energieversorgung Mittelrhein (EVM), die den Windpark gegebenenfalls bauen will.

Die der Verwaltung vorliegenden Prüfungen hatten, wie berichtet, weite Teile des Asbergs für eine Errichtung der Windräder ausgeschlossen. Nachdem man einen Uhuhorst, die Wanderwege von Gelbbauchunken und Flugschneisen seltener Vögel ermittelt hatte, blieben zwei schmale Streifen im Westen nahe dem "Auge Gottes" übrig.

Legt man jedoch die Ausschlussflächen aus den diversen Gutachten übereinander, gibt es nur noch eine kleine mögliche Fläche nahe dem "Auge Gottes", auf der höchstens fünf Windräder Platz finden könnten. Aus Sicht von Verbandsbürgermeister Karsten Fehr würde die Stelle direkt am "Auge Gottes" aber nicht ins Landschaftsbild passen - bliebe also höchstens ein Teilbereich für drei Windanlagen, sollte der Verbandsgemeinderat einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

Für den BUND werden die Ergebnisse der einzelnen Gutachten nicht in ihrer gesamten Wirkung betrachtet. "Alle Vorhaben und Projekte, die das Schutzgebiet beeinträchtigen oder absehbar beeinträchtigen werden, sind summarisch zu erfassen", heißt es in der BUND-Analyse. In den Gutachten der Verbandsgemeinde würden "vielfach Prüfkriterien des Artenschutzrechtes und solche des FFH-Gebietsschutzes vermengt". Konkret geht der BUND auf den Schwarzstorch ein, für dessen Population die Windkraftanlagen ein "erhebliches existenzielles Risiko" wären. Zudem bemängelten die Naturschützer, dass sogenannte Verschattungskarten fehlen; die Schatten von Windrädern sollen beispielsweise Gelbbauchunken von ihren natürlichen Wegen abhalten.

Das BUND-Gutachten liegt auch der EVM vor. Die Bürgerinitiative Romantischer Rhein, die einen möglichen Windpark entschieden ablehnt, hat dem Energieversorger nun wiederholt in einem Schreiben nahegelegt, das Projekt zu den Akten zu legen.

EVM-Sprecher Christian Schröder sagte auf Anfrage, dem Unternehmen lägen Beiträge sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern eines Windparks vor. Sie würden in die Überlegungen einfließen. Innerhalb der nächsten beiden Wochen wolle EVM die Ergebnisse der Windmessungen im letzten Jahr vorstellen.

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