Freibad Unkel Gutachten liegen vor - Betriebskosten sind nicht zu decken

UNKEL · ellenbad der Gefühle geht für den Förderverein Freibad Unkel weiter: Noch vor wenigen Tagen hatte dessen Vorsitzende Katja Lorenzini mehr als 2000 Unterschriften an Bürgermeister Karsten Fehr übergeben und damit eine der Voraussetzungen zu dem angestrebten Bürgerbegehren erfüllt.

Das W Jetzt ereilte den Verein nach den vielen Aufs und Abs der vergangenen Monate erneut eine Hiobsbotschaft: Die beiden von der Verbandsgemeinde Unkel beauftragten Gutachter haben unabhängig voneinander festgestellt, dass eine vom Förderverein vorgeschlagene Kostendeckung nicht umzusetzen sei. Damit rückt das Bürgerbegehren in weite Ferne.

Wer ein Bürgerbegehren herbeiführen möchte, muss nicht nur jeden zehnten Wahlberechtigten zu einer Unterschrift bewegen (In der Verbandsgemeinde Unkel sind das 979 Bürger). Es gilt noch sieben weitere Kriterien zu erfüllen. An einer könnte es nun scheitern: Die Prognose des Fördervereins, wie die Kosten des Freibades gedeckt werden können, halten die Gutachter für unrealistisch und die Pläne somit für nicht durchführbar.

So seien zum einen die anfallenden Betriebskosten nicht zu decken. Die Gutachter rechnen vor, dass das Freibad schon ab dem ersten Jahr nach Wiedereröffnung 50.000 Euro Verlust einstreicht. Nach dem Ergebnis des Gutachtens könne bereits kurzfristig von einem nicht unerheblichen Risiko für die Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Bürgschaft ausgegangen werden.

Zum anderen übersteige die Bürgschaft in Höhe von bis zu 720.000 Euro den möglichen Verkaufswert des Geländes. Der Förderverein hatte das Gegenteil behauptet: Sollte ihrer Ansicht nach die Bürgschaft in Anspruch genommen werden müssen, könne diese Summe mit dem Verkauf des Areals abgegolten werden.

Dem widersprechen die Gutachter. Sie messen dem Gelände nur einen symbolischen Wert bei. Zudem entspräche das Freibad auch nach der Sanierung nicht den Ansprüchen der Gäste, heißt es im Gutachten. Es bestehe demnach laut der externen Prüfer sogar die Gefahr, dass durch die sanierungsbedürftigen Sanitäranlagen Legionellen nachgewiesen werden könnten und das Freibad erst gar nicht geöffnet werden könnte.

Nach Auffassung der Verwaltung könne somit ein Bürgerbegehren nicht genehmigt werden. Doch diese Entscheidung trifft der Verbandsgemeinderat, der im Dezember bereits gegen eine Bürgschaft stimmte. Die Abstimmung verlief damals mit nur knapper Mehrheit.

Die Gutachten hingegen, die ab Freitag auf der Internetseite der VG Unkel einzusehen sind, dürften den Bürgschaftsgegnern Rückenwind geben. Sollte der Rat die Bürgschaft erneut ablehnen, bliebe dem Förderverein nur noch der juristische Weg: Der Verein könnte vor Gericht eine Feststellungsklage einreichen.

Sollte der Rat wider Erwarten doch für eine Bürgschaft stimmen, käme es am 25. Mai zu einem Bürgerentscheid. Es wäre der erste in der Geschichte der Verbandsgemeinde. Und dann hätte er aus Sicht des Fördervereins sogar gute Aussichten auf Erfolg: Allein bei der ersten Unterschriftenaktion überzeugten die Freibad-Kämpfer mehr als 2000 Menschen von der Wiedereröffnung des Unkeler Freibades.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort