Windpark Asberg Gutachten ist "ein wichtiger Meilenstein"

RHEINBREITBACH · Durch das neue Gutachten, das in der bislang geplanten Konzentrationsfläche für den Windpark am Asberg Brutstätten geschützter Vogelarten entdeckt hat, sehen sich die Fraktionen von CDU, FDP und SPD im Rheinbreitbacher Rat in ihrem Vorgehen bestätigt.

"Wir haben", so die Vorsitzenden in einer gemeinsamen Pressemitteilung, "stets betont, dass erst am Ende eines geordneten Verfahrens eine Entscheidung pro oder kontra Windpark fallen kann." Das neue Gutachten sei ein wichtiger Meilenstein für die Ergebnisfindung, heißt es weiter in dem Schreiben.

Man setze im Gleichklang mit der Verbandsgemeindeverwaltung um Bürgermeister Karsten Fehr auf intensive und ergebnisoffene Prüfungen, deren Resultate in die Entscheidungsfindung einfließen würden. Dies sei bei einem solch komplexen Thema, bei dem sehr unterschiedliche Gesichtspunkte bedacht werden müssten, der einzig seriöse und demokratisch legitimierte Weg.

"Blinder Populismus und zum Teil persönliche Diffamierungen, wie er von manchen Seiten betrieben wurde, sind schlechte Ratgeber, wenn es um Weichenstellungen für die Zukunft unserer Gemeinde geht", glauben die drei Fraktionen.

Fakt sei, so die Vorsitzenden, dass unterschiedliche Interessenlagen bei der Entscheidung um den Windpark Asberg gewürdigt werden müssten und hierfür verschiedene Prozessschritte zu absolvieren seien. Windkraft sei ohne Frage eine Art der Energieerzeugung, der nach dem Ausstieg aus der Atomenergie auch regional überragende Bedeutung zukomme - daher sei auch der Rheinbreitbacher Rat geschlossen für die Prüfung eines Windparkes am Asberg eingetreten.

Ebenso unumstritten wie die grundsätzliche Entscheidung pro Windenergie sei es jedoch bei allen Ratsfraktionen, dass erst auf Basis vielfältiger Untersuchungen eine entsprechende Umgestaltung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde erfolgen könne und selbstverständlich auch Gegenargumente in der Entscheidungsfindung berücksichtigt würden, heißt es abschließend in der Erklärung.

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