Ungenehmigte Hütten, Zäune und Freisitze in Rheinbreitbach "Wilde" Bebauung im Fokus

RHEINBREITBACH · Einstimmig hat sich der Gemeinderat von Rheinbreitbach in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr dafür entschieden, von seiner Planungshoheit hinsichtlich der Bebauung in dem Außenbereich "Rheinufer" keinen Gebrauch zu machen.

Die Mandatsträger beschlossen, keinen Bebauungsplan in Angriff zu nehmen, so dass nun die Kreisverwaltung das Gebiet östlich und westlich der Heerstraße hinsichtlich nicht genehmigter sowie nicht genehmigungsfähiger baulicher Anlagen überprüfen wird.

"In den zurückliegenden Jahren sind im Bereich der Heerstraße zunehmend Gartenhäuschen, Zäune und Freisitze, Holzlager und Tierställe errichtet worden, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen", berichtete die Unkeler Bauamtsleiterin Svenja Klewitz. Der vorwiegende Teil der Flächen befinde sich planungsrechtlich in einem so genannten "Außenbereich", der, abgesehen von privilegierten Vorhaben etwa landwirtschaftlicher Art, nicht bebaut werden darf.

"Bereits im September 1991 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Rheinufer beschlossen, um dort eine weitere Bebauung zu verhindern", erinnerte Klewitz. Außerdem sollten dort Ausgleichsflächen für das geplante Baugebiet "Romersland III" ausgewiesen werden.

Wegen Überschneidungen mit anderen Planverfahren wie dem Biergarten "Auf dem Salmenfang" und dem "Campingplatz" sowie wegen zahlreicher ungeklärter Fragen hatten die Mandatsträger im Dezember 2005 dann die Einstellung des Bebauungsplans beschlossen. "Abgesehen von der vorhandenen Splitterbebauung mit Bestandschutz sind nur wenige bauliche Anlagen in dem Gebiet privilegiert.

Hütten, Zäune und Freisitze können nur zugelassen werden, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden", erklärte die Bauamtsleiterin. Nicht übersehen dürfe man, dass der Bereich teilweise im Überschwemmungsgebiet, teilweise im Wasserschutzgebiet liege sowie durch Bahn und B 42 stark lärmbelastet sei.

"Wir sollten uns, wie vor über 14 Jahren beschlossen und vom Hauptausschuss vorgeschlagen, nicht einmischen und die Kreisverwaltung tätig werden lassen", sagte Uwe Böhme von der CDU.

Wissen wollten die Mandatsträger aber schon, was dann mit den nicht genehmigten Anlagen passieren werde. "Jede einzelne wird für sich betrachtet, dann steht der Kreisverwaltung die ganze Bandbreite gesetzlicher Möglichkeiten vom Abriss bis zum Ordnungsgeld zur Verfügung", so Klewitz.

Dasselbe Schicksal droht Nebengebäuden, Terrassen und Zäunen, die am Siedlungsrand der "Breiten Heide" im Außenbereich errichtet worden sind.

Im Dezember 2013 hatte der Gemeinderat angesichts der zunehmenden Bautätigkeiten in diesem Bereich beschlossen, eine Ergänzungssatzung zu erlassen.

Einstimmig beschlossen die Mandatsträger nun, dieses Verfahren einzustellen und der Kreisverwaltung die Entscheidung zu überlassen, welche Nebenanlagen noch im Zusammenhang zur jeweiligen Wohnbebauung angesehen werden können.

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