SGD Nord verweist auf Auflagen für Schülerjobs Für Jugendliche gilt besonderer Schutz

KREIS NEUWIED · Zahlreiche Schüler haben zurzeit einen Ferienjob, um ihr Taschengeld aufzubessern und nutzen so die schulfreie Zeit, die in Rheinland-Pfalz aktuell noch bis 5. September währt.

Auch aus der Sicht der Eltern gibt es für die Ferienarbeit oder anderweitige Schülerjobs gute Gründe. Der Nachwuchs bekommt einen Einblick ins wirkliche Leben, und macht wichtige soziale Erfahrungen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord weist darauf hin, dass einiges beachtet werden muss, denn für den Ferienjob von unter 18-jährigen Schülern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Vorgaben und Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sollen dazu beitragen, die Jugendlichen vor Gesundheitsschäden durch schwere Arbeit zu schützen, so die SGD Nord. Voraussetzung für eine Ferienarbeit ist das Mindestalter von 15 Jahren sowie in Rheinland-Pfalz mindestens neun absolvierte Pflichtschuljahre. Ist das 15. Lebensjahr zwar erreicht, aber die neun Pflichtschuljahre sind noch nicht absolviert, so dürfen diese Jugendlichen nur maximal vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, klärt die SGD Nord auf.

Ansonsten kämen für die Ferienjobber die gleichen Bestimmungen wie für regelmäßig beschäftigte Jugendliche zur Anwendung. Die tägliche Arbeitszeit dürfe acht Stunden nicht überschreiten, es gelte zudem die Fünf-Tage-Woche. Wichtig: Die Beschäftigung dürfe nicht in der Nachtzeit, also von 20 Uhr abends bis sechs Uhr morgens, erfolgen und Samstag und Sonntag müssten generell frei sein.

Nur in Ausnahmefällen, so zum Beispiel in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern, dürften Jugendliche an diesen Tagen und auch nach 20 Uhr unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen beschäftigt werden. Auch dürften Jugendlichen keine gefährlichen Arbeiten zugewiesen werden, die ihre physischen und psychischen Fähigkeit übersteigen und mit Unfallgefahren verbunden sind, so die SGD Nord abschließend. ga

Weitere Informationen zum Thema Ferienjobs erteilt die SGD Nord, Regionalstellen der Gewerbeaufsicht, in Koblenz unter der Rufnummer 0261/1202019.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort