Pläne für das Freibad in Unkel Wasserschutz steht Bauplänen im Weg

UNKEL · Ein Expertenvortrag in der gemeinsamen Sitzung der Räte der Stadt Unkel und der Verbandsgemeinde Unkel zum Thema Freibad scheint alle Hoffnungen zunichte zu machen, auf dem Gelände ein Freizeitzentrum zu errichten.

 Da war noch Wasser in den Becken: Die Diskussionen über das seit Jahren geschlossene Freibad Unkel, hier eine Aufnahme aus dem Jahr 2006, reißen nicht ab. Eine Lösung ist noch immer nicht in Sicht.

Da war noch Wasser in den Becken: Die Diskussionen über das seit Jahren geschlossene Freibad Unkel, hier eine Aufnahme aus dem Jahr 2006, reißen nicht ab. Eine Lösung ist noch immer nicht in Sicht.

Foto: Frank Homann

Auf dem ehemaligen Freibadgelände in Unkel möchte ein Investor ein gewerbliches Freizeitzentrum errichten. Auch die Bürger waren bereits gefragt, Nutzungsvorschläge für das Areal zu machen. „27 Ideen sind eingegangen“, nannte Verbandsgemeindebürgermeister Karsten Fehr in der gemeinsamen Sitzung der Räte der Stadt Unkel und der Verbandsgemeinde Unkel eine Größenordnung, als er einen Katalog von Fragen der Ratsmitglieder beantwortete.

Aber was ist überhaupt möglich auf diesem sensiblen Gelände? Gerhard Schlösser von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur, erläuterte die Situation.

Das Fazit: Wasserrechtlich sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt. Es herrscht zwar Bestandsschutz für die in den 60er Jahren, also vor 1995, auf dem Gelände errichteten Baukörper wie Kiosk oder Umkleiden mit einer Gesamtfläche von 700 Quadratmetern, so Schlösser. Aber: Das Wasserhaushaltsgesetz von 2009 lässt noch nicht einmal zu, diese Bauten abzureißen und an derselben Stelle wieder aufzubauen. Auch ein Anbau wäre zulassungspflichtig.

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der Hochwasserabwehr, den Flüssen soll vor allem bei Hochwasser Raum zur Ausdehnung gegeben werden. Damit verbunden ist eine Ausweisung und Kartierung von Überschwemmungsgebieten, für die dann besondere Schutzvorschriften gelten. So wird in den Hochwassergefahrenkarten unterschieden zwischen verschiedenen Qualitäten. Speziell für das Unkeler Freibadgelände wird für die Klasse HQ 10 eine Überflutung von 80 Zentimetern prognostiziert. Bei HQ 100 sind es drei Meter und bei Extremhochwasser 4,50 Meter.

„Das Freibadgelände liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet“, sagte Schlösser. Möglich wäre eine Freiraumplanung für das Gelände, zum Beispiel als Stellfläche für Wohnmobile, als Parkplatz oder Grünfläche, so der Experte. Karsten Fehr meinte nach diesem Vortrag: „Gerhard Schlösser hat das sehr gut dargestellt. Eine Bebauung ist nicht zulässig.“ Damit habe der Fachmann die Ansicht der Verwaltung, dass auf diesem Gelände nicht gebaut werden darf, bestätigt.

Nachdem das Freibad vor zehn Jahren aus Rentabilitätsgründen geschlossen worden war, hatte sich zunächst ein Verein gegründet, der das Bad selbst bewirtschaften wollte. Nachdem sich der Verein aufgelöst hatte, wurde im vergangenen Jahr in einer Bürgerversammlung über die künftige Nutzung des Geländes diskutiert. Danach war auch der private Investor mit seiner Idee in Erscheinung getreten.

Eigentümer des Grundstücks, eine Sonderfläche für Sport, ist die Verbandsgemeinde, nachdem die Stadt Unkel es ihr vor 40 Jahren übertragen hatte. In baulichen Fragen indes ist die Stadt Unkel zuständig. Fehr will jetzt mit Unkels Stadtbürgermeister Gerhard Hausen eine interkommunale Sitzung einberufen mit den Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeistern und Beigeordneten, um zu überlegen, was getan werden kann.

Dabei sollen auch die Vorschläge der Bürger beleuchtet werden. Zu berücksichtigen wären bei allen Überlegungen auch die Interessen der Anlieger, die zum Beispiel vor Lärm geschützt werden müssten, so der Verbandsbürgermeister. Der Flächennutzungsplan sei zu ändern, in enger Abstimmung mit der Stadt. Eine Einschränkung gilt in jedem Fall: „Wir haben keine Mittel zur Verfügung“, meinte Fehr.

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