Mängel in der von Unkel beauftragten Untersuchung Kreis kritisiert Windparkstudie

UNKEL/RHEIN-SIEG-KREIS · Der Rhein-Sieg-Kreis übt heftige Kritik an einem der Gutachten zum möglichen Windpark auf dem Asberg in Unkel. Es geht konkret um die von einem Planungsbüro ausgearbeitete Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsstudie (FFH-Studie) für das Siebengebirge.

Sie bewertet den Einfluss eines Windparks - sofern er überhaupt gebaut würde - auf das angrenzende Siebengebirge. Aus Siegburger Sicht weist die Studie "schwerwiegende methodische Fehler auf".

In einem sechsseitigen Brief an den Unkeler Verbandsgemeindebürgermeister Karsten Fehr und Bauamtsleiterin Sonja Klewitz heißt es unter anderem, dass die Prüflisten für Vogelarten unvollständig seien; die Zaunammer werde beispielsweise nicht aufgeführt. Das Schreiben ist kürzlich im Umwelt- und Planungsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises vorgestellt worden.

Beim Schwarzstorch und Wanderfalken seien die Populationen nicht richtig bewertet worden. Vorliegende Nachweise von Wildkatzen fänden überhaupt keine Erwähnung. Die Erfassung von Fledermäusen erfülle nicht den nordrhein-westfälischen Standard.

Schlagschatteneffekte beeinträchtigen Lebensräume

Die Fachdienststelle des Rhein-Sieg-Kreises ist der Meinung, dass die Lebensräume von Tierarten im südlichen Siebengebirge empfindlich beeinträchtigt würden durch Schlagschatteneffekte etwaiger Windräder.

Es sei zu befürchten, heißt es im von Landrat Sebastian Schuster unterzeichneten Brief, "dass insbesondere die Buchenwälder an der südlichen Grenze des Siebengebirges die Lebensraumfunktion für diese Arten verlieren können".

Des Weiteren nennt die Fachdienststelle, die das Gutachten seit Februar prüfte, die Datenlage "unzureichend, so dass eine sachgerechte Beurteilung der Auswirkungen von Windenergieanlagen am Asberg auf das FFH-Gebiet Siebengebirge nicht möglich ist".

Zudem habe das beauftragte Gutachterbüro nicht den aktuellen Standarddatenbogen aus dem vergangenen Jahr zur Grundlage seiner Untersuchung verwendet, sondern einen aus dem Jahr 2010.

Gutachten sieht Windräder mit Naturerhaltungszielen vereinbar

Das mehr als 80-seitige Gutachten des Planungsbüros, das auch schon häufig für den Rhein-Sieg-Kreis gearbeitet hat, kommt in seinem Resümee zu dem Schluss, dass eine Ausweisung am Asberg für Windräder grundsätzlich mit den Naturerhaltungszielen des FFH-Gebietes Siebengebirge vereinbar wäre, sofern bestimmte Mindestabstände zu Brut- und Nistplätzen eingehalten werden.

In der Verbandsgemeinde Unkel hat man die Einwände aus Siegburg zu den Verfahrensunterlagen genommen. "Wir nehmen die Hinweise ernst und sie fließen in die Gesamtbetrachtung mit ein", sagte Sonja Klewitz. Die Gutachter seien über die Kritik informiert und hätten sie teilweise bereits entkräften können.

Die Verbandsgemeinde vertrete nach wie vor die Ansicht, dass das Büro sauber gearbeitet habe. "Es ist aber ein kompliziertes Verfahren, ähnlich wie bei einem Puzzle", erklärte Klewitz.

Kein Kommentar zu Kritik aus dem Kreishaus

Sie und Bürgermeister Fehr wollten aus diesem Grund die einzelnen Kritikpunkte aus dem Kreishaus nicht kommentieren, auch um dem Verbandsgemeinderat nicht vorzugreifen. Fehr betonte aber, der Rhein-Sieg-Kreis auf seinem Geodatenportal bis Ende Juni 2015 bloß den Standarddatenbogen aus dem Jahr 2001 zur Verfügung gestellt.

Ob die Fläche für einen Windpark mit höchstens fünf Windrädern ausgewiesen wird, steht noch nicht fest. Darüber hat letzten Endes der Verbandsgemeinderat zu entscheiden. In der zweiten Jahreshälfte soll die zweite Bürgerbeteiligung mit der Offenlage erfolgen. Der Rhein-Sieg-Kreis hat nun seine Stellungnahme abgegeben. Ob sie für den Ausgang des Verfahrens eine Rolle spielt, hat die Unkeler Politik zu entscheiden.

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