Kreisverwaltung Ahrweiler Bad Bodendorf bleibt Bad Bodendorf

BAD BODENDORF · Beim Bad Bodendorfer Weinfest an Christi Himmelfahrt gab es nur ein Thema: Das Bad im Ortsnamen soll weg. Samstag ist Dorffest. Und wieder wird es nur ein Thema geben: Der "Badezusatz" bleibt.

Das 1937 eröffnete Thermalfreibad hatte sich gestern die Stadt Sinzig als Kulisse für die frohe Botschaft von Landrat Jürgen Pföhler erkoren. Am Morgen hatte der Kreischef Innenminister Roger Lewentz über das positive Prüfergebnis der Kreisverwaltung in Sachen Bad im Ortsnamen informiert. Denn die Abstimmung mit Mainz war vereinbart worden und Lewentz hatte bereits im Vorfeld positive Signale entsandt, falls sich der Prüfbericht für die Beibehaltung des Ortsnamens aussprechen sollte.

Allein drei öffentliche Anhörungen hat es gegeben, auch Bahn und Landesbetrieb Mobilität hatten sich für das Bad im Ortsnamen ausgesprochen. Und so sagte Pföhler gestern im Beisein von Bürgermeister Wolfgang Kroeger, Ortsvorsteher Alexander Albrecht und den Vertretern der Ratsfraktionen: "Es war beeindruckend, dass die Bad Bodendorfer in großer Einmütigkeit das Bad im Namen erhalten wollen. Es gab keine einzige Stimme dagegen. Diese einhellige Meinung ist in unsere Entscheidung eingeflossen."

Von einem "sehr guten Tag für Bad Bodendorf" sprach Kroeger und sah in der noch zu erwartenden Antwort aus Mainz eher eine "Formsache". Er und Albrecht erklärten aber auch, dass Bad Bodendorf auch an einer Zukunft als "anerkanntes Heilbad" arbeiten wolle. Beide lobten das "leidenschaftliche Engagement" der Bürger, dass sich auch in 1320 Unterschriften niedergeschlagen habe.

Ein Blick zurück: Das Mainzer Wirtschaftsministerium hatte Bad Bodendorf das Heilbad-Prädikat entzogen. Dies ist mit dem Widerrufbescheid vom 19. Juni nach dem Kurortgesetz geschehen. Der Ort erfülle die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr.

Der Sinziger Stadtrat reagierte darauf einer stimmig beschlossenen Resolution pro Bad als Namenszusatz. Der Kreis hatte in einem Verwaltungsverfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass der Namenszusatz beibehalten werden kann - unabhängig vom Heilbad-Prädikat. Die kommunalrechtliche Zuständigkeit nach der Gemeindeordnung liegt beim Kreis und beim Innenministerium.

Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung der Kreisverwaltung Ahrweiler

Der positive und werbende Namenszusatz "Bad" hat für den Tourismus, die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie wichtige Wirtschaftsfaktoren wie Seniorenzentren, Kliniken und Gesundheitsberufe eine hohe Bedeutung und sichere viele Arbeitsplätze.

Die Einwohner zeigen eine hohe Verbundenheit mit ihrem Heimatort, in den Vereinen und Organisationen wird Tradition gelebt. Dies zeigt sich in einer für die Größenordnung des Stadtteils ungewöhnlichen Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit für das Dorf- und Vereinsleben, die den Ort besonders sehens- und lebenswert gestaltet.

Die Beibehaltung des Namenszusatzes "Bad" ist für den Ort und die Stadt Sinzig eine motivierende Unterstützung in dem erklärten Bestreben, den Ort Bad Bodendorf wieder zu einem "echten" Heilbad hinzuführen.

Der Aufwand und die Kosten etwa für die Änderung von Vereinsfahnen und Uniformen, die Umstellung von Fahrplänen, Karten oder Ortsschildern stehen in keinem Verhältnis zu einem wie auch immer gearteten Nutzen beim Wegfall des Namenszusatzes "Bad".

Der Name Bad Bodendorf wird seit mehr als 40 Jahren im täglichen Umgang genutzt. In anderen Bundesländern wird im Falle eines Widerrufs der Heilbad-Anerkennung das Recht auf Weiterführung des Namenszusatzes bereits nach 20 Jahren ermöglicht.

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