Kommentar Wer darf? Wer Darf nicht?

Vorsichtig formuliert darf man getrost von einem feinen Durcheinander sprechen, das da durch die Zulassungsnummer 6937681.00.00. beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgelöst wurde.

Die Stadt als Käufer des Kurparks und des "Großen Sprudels" geht davon aus, dass sie alleine das aus der Quelle sprudelnde Heilwasser abfüllen und vertreiben darf und wurde deshalb bei der Behörde vorstellig. Die übertrug auch zunächst die Zulassungsnummer an die inzwischen von der Stadt gegründete Heilbad GmbH, offensichtlich ohne jedoch die zwingend erforderliche Zustimmung der AGBN einzuholen, der die Zulassungsnummer seit Jahrzehnten zugeordnet war.

Natürlich wird die AGBN auch im Nachhinein keine Zustimmung erteilen. Sie will ja selber das Heilwasser abfüllen und sieht sich nach wie vor als alleinige Rechteinhaberin.

Ob sich die Heilbad GmbH darauf berufen kann, mit dem Erwerb der Kuranlagen auch sämtliche weitergehenden Rechte erworben zu haben, müssen die Gerichte klären. Da jedoch die SGD Nord beim damaligen Kaufvertrag zwischen Stadt und Aktiengesellschaft ausdrücklich der AGBN zubilligte, weiterhin Heilwasser als Arzneimittel zu ge- und verbrauchen, wird es vermutlich für die Heilbad GmbH schwer, dem Bundesinstitut gegenüber juristisch belastbar zu belegen, sie sei berechtigt, ins Heilwassergeschäft einzusteigen.

Das Bundesinstitut spielt keine gute Rolle in dem Verfahren. Möglicherweise hat die Behörde etwas sehr vorschnell eine Umschreibung der Zulassungsnummer vorgenommen, auf die sich die Heilbad GmbH verlassen hat.

Die AGBN wehrte sich zudem bereits im April beim Bundesinstitut gegen den Vorstoß der GmbH. Insbesondere dagegen, sie selbst habe die Übertragung "angezeigt". Die Behörde entschuldigte sich und sprach von einem "Bürofehler".

Letzte Klarheit gibt es immer noch nicht - auch wenn vieles dafür spricht, dass die AGBN alleinige Inhaberin der Zulassung ist und bleibt. Was für die Heilbad GmbH unangenehme Konsequenzen haben könnte: Die bereits abgefüllten 10.000 Flaschen Bad Neuenahrer Heilwasser aus dem Hause der Heilbad GmbH dürfen dann weder jetzt noch künftig vertrieben werden.

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