Bundesnaturschutzgesetz Verbote schützen Vögel in Bäumen und Hecken

KREIS AHRWEILER · Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen. Die Arbeiten müssen bis 28. Februar beendet sein.

Eine Verlängerung dieser Frist aufgrund der Witterungsverhältnisse ist nicht möglich. Das meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen und das Abschneiden von Hecken sogar in der Feldflur.

In diesem Zeitraum dürfen nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses erfolgen. Das Gesetz dient unter anderem dem Schutz von Vögeln. Die Tiere beziehen nach dem Winter ihre Brut- und Niststätten, um für Nachwuchs zu sorgen. Die heimischen Vögel richten sich in Hecken, Gebüschen und Bäumen ein.

Die Verbote gelten jedoch nicht für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, wozu auch der private Hausgarten zählt. Doch auch in diesen Fällen können artenschutzrechtliche Gründe die Beseitigung eines Baumes verbieten. Die Beseitigung von Gehölzen aller Art kann zudem einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, der einer behördlichen Zulassung bedarf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort