Nach den Feiern fliegen Fäuste Vater und Sohn geben sich Saures

KREIS AHRWEILER · Festwochenenden an der Ahr gehen selten ohne Handgreiflichkeiten zu. So weist der Einsatzbericht der Polizei in bad Neuenhar-Ahrweiler für das lange Wochenende eine ganze Reihe von Tätlichkeiten auf.

An der Bad Neuenahrer Hauptstraße ging etwa eine Schaufensterscheibe zu Bruch, als Vater (44) und Sohn (24) sich nach reichlich Alkohol auf der Kirmes uneins waren. Der Vater hatte den Sohn unter anderem mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Für den Schaden an der Scheibe wollen beide aufkommen.

Ein 18-jähriger Kreisstädter ist am Freitagabend auf dem Bahnhofsvorplatz von einem 20-jährigen aus Sinzig regelrecht zusammengeschlagen worden. Der junge Geschädigte erlitt Prellungen und einen Bruch des Schulterblattes und musste im Krankenhaus versorgt werden.

Direkt am selben Abend wurde der 20-Jährige erneut attackiert. Diesmal von einem 45-Jährigen aus Sinzig und einem zweiten Täter mit Schlägen und am Boden dann Tritten ins Gesicht. Der 18-Jährige kam diesmal stationär ins Krankenhaus. Gegen die Schläger wurde Strafanzeige erstattet.

Vier junge Männer mit Prellungen im Gesicht bilanzierte die Polizei nach einer Schlägerei am frühen Sonntagmorgen auf der Bad Neuenahrer Kirmes. Zwei Gruppen waren aneinandergeraten und hatten die Fäuste fliegen lassen. Die Ermittlungen dazu dauern an.

Aus gegenseitigem Anspucken wurde für zwei Männer am Samstagabend beim Mayschosser Weinfest ein handfester Streit. Sie ließen die Fäuste sprechen. Dabei ging einer der Kontrahenten zu Boden, fiel mit der Hand in eine Glasscherbe und zog sich eine tiefe Schnittwunde an der rechten Hand zu. Der 31-jährige Mayschosser musste im Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Sein Kontrahent, ein 21-jähriger Besucher des Weinfestes aus Prüm, blieb nach eigenen Angaben unverletzt.

Und auch Diebe gab es auf der Kirmes: Einem 16-jährigen Jugendlichen von der Grafschaft wurde sein Handy, ein Samsung S3, sowie sein Portemonnaie aus der Hosentasche entwendet. Zu dem oder den Tätern kann er keine Angaben machen.

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