Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stadt möchte Schadensersatzansprüche geprüft wissen

BAD NEUENAHR · Den Ablauf der am Freitag, 10. Oktober, stattfindenden Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler als Aktionärin mit einem Anteil von 27,4 Prozent um weitere Tagesordnungspunkte ergänzen lassen.

Nachdem also zunächst der Vorstand Christoph Reinicke auch den Geschäftsbericht 2013 mit einem Gewinn von rund einer Million Euro vorlegen wird - wobei das Defizit des Ahr-Thermen in seinem letzten Betriebsjahr auf 1,2 Millionen Euro beziffert wird -, geht es weiter.

Bürgermeister Guido Orthen, selbst Mitglied des Aufsichtsrates, möchte einerseits einen Sonderprüfer bestellen, der klären soll, ob es bei der Geschäftsführung sowie Überwachung durch den Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Schließung der Ahr-Thermen, bei fortlaufenden Betriebskosten, und vor deren Verkauf für die AGBN Schäden entstanden sind.

Im Klartext: Gibt es Ansprüche auf Schadensersatz? "Es geht insbesondere um Aufklärung. Diese fordern wir nun ein. Denn es geht darum, wie hoch der Verlust der AG in 2014 durch die Schließung der Therme ausgefallen ist und wie er ausgefallen wäre bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Es entsteht der Eindruck, als würde die AG durch den einen städtischen Vertreter im Aufsichtsrat quasi alleine überwacht", so Orthen.

Andererseits soll der Prüfer klären, ob es einen strittigen Verrechnungsmodus im Zusammenhang mit den der AGBN gehörenden Räume, in denen die Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG untergebracht ist, gibt.

"Hinter dieser Gesellschaft stehen dieselben Personen, die gemeinsam als 'Interessengemeinschaft von Aktionären der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr GbR' auch die AGBN mehrheitlich beherrschen und dort zum Teil auch im Aufsichtsrat vertreten sind", argumentiert Orthen.

Das wiederum rief am Donnerstag Reinicke auf den Plan, der sich auf GA-Anfrage verwundert über die Inhalte äußerte. "Aus meiner Erinnerung wurde in den langen und schwierigen Verhandlungen mit der Stadt eine Übereinstimmung dahingehend getroffen, dass mit dem Verzicht der AGBN auf die Spielbankabgabe auch ein Schlussstrich unter die strittigen Themen gezogen werden sollte. Es wäre für die AGBN natürlich interessant, welche Motivation die Stadt hat, da die zugrunde liegenden Fakten hinlänglich bekannt sind und zumindest von der Stadt seit 1983 durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, in Person des jeweiligen Bürgermeisters der Stadt, sanktioniert wurden."

"Nachdem wir in der öffentlichen Wahrnehmung auf einem guten Weg waren, ist nun die Frage 'Was ist Ziel des Bürgermeisters, außer Unruhe zu stiften?'", so Reinicke. Der habe nämlich, schon als Beigeordneter unter Hans-Ulrich Tappe, ebenso wie viele andere Verantwortliche aus dem "Dreiecksverhältnis Land - Spielbank - AG" sowie dem Rechnungshof, gewusst, dass seit 1948 die Miete aus der Spielbankabgabe abgezogen wird. Das entspreche nach einer Aktualisierung 1986 pro Jahr rund 192 000 Euro.

Dem widerspricht Orthen in einer GA-Stellungnahme: "Wenn es ein solches Verfahren gegeben hat - genau das soll ja geprüft werden -, dann ohne Mitwirkung der Stadt. Bei objektiver Betrachtung ist festzustellen, dass es um die Überprüfung von möglichen Ansprüchen der AGBN selbst geht, also um die potenzielle Vermögensmehrung der AG.

Bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung wird es in allen Prüfungspunkten keine Anlässe zu Bedenken geben. Bei etwaigen Verstößen wird es Ansprüche zugunsten der AG geben. Unruhe kann das städtische Vorgehen also nur stiften, wenn es etwas zu verbergen gibt oder eigenes Fehlverhalten heute schon bewusst ist."

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