Prozess in Ahrweiler Prügelattacke hätte tödlich enden können

AHRWEILER · Das Ahrweiler Jugendschöffengericht hat einen Weinfest-Schläger zu einer eineinhalbjähriger Bewährungsstrafe verurteilt.

Als "unglaublichen Gewaltexzess" hat Richter Gerald Prinz das sinnlose Einprügeln mehrerer Angreifer auf einen 21-jährigen Walporzheimer bezeichnet. Dass das Opfer die brutale Attacke vor zwei Jahren überlebt habe, sei reines Glück gewesen. Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hat das Ahrweiler Jugendschöffengericht die beiden 19 und 20 Jahre alten Haupttäter zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Zudem müssen sie ein Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 1000 Euro an das Opfer zu zahlen. Zwei weiteren Angeklagten war dagegen eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen. Sie sprach das Gericht frei.

Als die ehemalige Freundin des 21-Jährigen die Szenen beschreibt, die sich am Abend des 20. August 2010 in einer Seitengasse in Walporzheim abgespielt haben, bricht sie in Tränen aus. Mindestens vier Personen haben ihren Freund erst zu Boden geschlagen, um anschließend ihr wehrlos am Boden liegendes Opfer mit massiven Schlägen und Tritten zu malträtieren.

Als der 21-Jährige sich wider Erwarten noch einmal aufgerappelt hatte, holte der heute 19-jährige Angeklagte "zum finalen Schlag" aus. "Ich hörte ein lautes Knacken, mein Freund viel rücklings zu Boden und blieb regungslos liegen", schildert die 18-Jährige die schockierenden Momente, die sie nur mit Hilfe eines Psychologen hat verarbeiten können.

Das Gesicht des heute 23-jährigen Walporzheimers war mit Prellungen und Blutergüssen übersät. Außerdem hatte er mehrere Platzwunden davongetragen. Im Krankenhaus stellten die Ärzte gefährliche Hirnblutungen fest, die sich glücklicherweise von allein zurückbilden sollten. Zwei Tage hatte er auf der Intensivstation verbringen müssen.

Gericht und Staatsanwaltschaft konstatierten eine "das Leben gefährdende Körperverletzung". Außerdem stellte der Richter im Falle der beiden Verurteilten die "Schwere der Schuld" fest. Wegen der Schwere der Tat hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährung für nicht mehr für vertretbar gehalten. Das Gericht stellte hingegen eine positive Sozialprognose. Beide Angeklagten seien nicht vorbestraft und seien auch nach der Tat nicht mehr auffällig geworden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort