Grablege der Familie Peter Joseph Kreuzberg Optik ärgert Ahrweiler Friedhofsbesucher

AHRWEILER · Eigentlich könnte sie ein Schmuckstück sein, die Grablege der Ahrweiler Familie Peter Joseph Kreuzberg. Doch sie rottet vor sich hin, sorgt für Ärger bei Friedhofsbesuchern und Besitzern von Familiengräbern. Diese bekommen Post aus dem Rathaus, wenn auf ihren Gräber Stelen marode sind oder die Standsicherheit gefährdet ist.

 Mit Brettern und Draht ist die alte Grabstele gesichert.

Mit Brettern und Draht ist die alte Grabstele gesichert.

Foto: Günther Schmitt

Nicht so bei der Grabstelle Kreuzberg, in der 1910 die letzte Beisetzung stattfand. Diese ist im Eigentum der Stadt, denn wie das Friedhofsamt auf Anfrage erklärte, ist schon "seit Jahren kein Nutzungsberechtigter mehr zu ermitteln".

Daher sei die Stadt als Eigentümerin für die Grabstelle verantwortlich. Bei der jüngsten Überprüfung im September habe es in Sachen Standfestigkeit keine Beanstandungen gegeben. Dennoch ist ein breiter Riss in einem der Sockel für Passanten unübersehbar.

Das Friedhofsamt: "Daher hat die Stadt, um unabhängig von der Standfestigkeit des Grabmals ihrer Verkehrssicherungspflicht zu genügen, den aus Sandstein gefertigten Teil mit einer Verschalung gesichert." Die Bretter haben mittlerweile Grünspan angesetzt, was nach Meinung von Friedhofsbesuchern "nicht gerade zur Verschönerung beiträgt".

Aber, so das Friedhofsamt auf Anfrage des General-Anzeigers: "Weitere Maßnahmen können - da die Grabstätte im Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Landes Rheinland-Pfalz unter der Bezeichnung 'Ruhestätte Fam. Kreuzberg, neugotisch' aufgeführt ist - nur in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vorgenommen werden."

Daher sei vor sechs Wochen mit den Vertretern der Denkmalbehörden bei einer Besichtigung vor Ort eine Begutachtung durch einen Fachmann für Sandsteinanlagen der Generaldirektion vereinbart worden. Dieser solle dann "konkrete Aussagen zu den notwendigen und zulässigen Maßnahmen machen". Sobald das Ergebnis vorliege, "wird das notwendige und denkmalrechtlich mögliche veranlasst" .

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