Bewährungsstrafe für Pflegedienstinhaberin Kosten zu Unrecht abgerechnet

AHRWEILER · Der im April vergangenen Jahres abgebrochene Prozess gegen die Inhaberin eines Pflegedienstes, die sich wegen Betruges vor dem Ahrweiler Schöffengericht hatte verantworten müssen, ist gestern neu aufgerollt worden. Wegen Betruges in insgesamt 158 Fällen verurteilte das Gericht die 58-Jährige zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2009 in insgesamt 167 Fällen des Betruges schuldig gemacht zu haben. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Komplexe: Zum einen habe sie bei den Kostenträgern Leistungen abgerechnet, die gar nicht erbracht worden waren; zum anderen seien medizinische Leistungen von nicht examinierten Pflegekräften abgerechnet worden. Diese hätten aber nur abgerechnet werden dürfen, wenn sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt worden wären.

Nach einer Beratungspause konnte sich die Angeklagte doch noch zu einem weitgehenden Geständnis durchringen. Allerdings bestritt sie die Anzahl der angeklagten Fälle. Sie sei jedoch nicht in der Lage, jeden einzelnen Fall zu überprüfen, weil ihre Mitarbeiterinnen "die Tourenpläne nicht immer abgegeben" hätten. Darüber hinaus habe ihr Personal "nicht immer so gearbeitet, wie es das hätte tun sollen", wies die Frau die Schuld von sich.

In Absprache mit den Prozessbeteiligten stellte das Gericht das Verfahren zu jenen Taten ein, die über das Geständnis hinausgingen,sodass sich die Zahl der zu beurteilenden Taten auf schließlich 158 reduzierte. Die Schadenssumme beläuft sich insgesamt auf gut 67 000 Euro.

Wie bereits im ersten Verfahren fiel die 58-Jährige gestern erneut durch ihr ungewöhnliches Verhalten auf. War sie im April aus Verärgerung über eine Zeugenaussage unvermittelt aufgestanden, um das Gerichtsgebäude zu verlassen, blieb sie diesmal nach einer Pause dem Verfahren fern. Dem Gericht ließ sie ausrichten, dass sie nicht kommen werde, solange sich ehemalige Mitarbeiterinnen und ihre Tochter im Gerichtssaal befänden. Der Prozess wurde in ihrer Abwesenheit zu Ende geführt.

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