Bad Neuenahrer Satzung nicht rechtskonform Kein Gästebeitrag für Kliniken

KREISSTADT · Die Gästebeitragssatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist vorläufig für Kliniken nicht anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte die Betreiberin mehrerer Kliniken.

Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrte die Betreiberin mehrerer Kliniken in Bad Neuenahr-Ahrweiler ihre vorübergehende Freistellung von verschiedenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einziehung und Abführung von Gästebeiträgen. Diese Verpflichtungen folgten aus einer neuen, vom Stadtrat verabschiedeten Gästebeitragssatzung. Die Klinikbetreiberin hielt insbesondere die ihr auferlegte Pflicht zur Einziehung und Abführung der Gästebeiträge ihrer Patienten beziehungsweise ihrer Hausgäste für rechtswidrig. Für sie seien der damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand und die Haftungsfragen unzumutbar.

"Der Antrag hatte im Wesentlichen Erfolg", erklärte das Verwaltungsgericht in Koblenz. Es bestünden zumindest "ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pflichten", welche die Gästebeitragssatzung dem Klinikbetreiber auferlegt, so die Koblenzer Richter. Die angegriffenen Satzungsregelungen stünden nicht in Einklang mit der zugrunde liegenden Bestimmung des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes. Die für den Erlass der Satzung herangezogene Ermächtigungsnorm beziehe sich ausschließlich auf die Erhebung von Kurbeiträgen. Die Stadt habe jedoch in unzulässiger Weise die Erhebung von Gästebeiträgen mitgeregelt. Diese seien schon nach ihrem Zweck auf den Tourismus im Allgemeinen ausgerichtet. Daher bestehe ein deutlicher Unterschied zu Kurbeiträgen. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Der Gästebeitrag in Höhe von 2,50 Euro pro nicht-beruflicher Übernachtung wird seit dem 1. April erhoben. (AZ VG Koblenz, 5 L 668/14.KO).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort