Senioren-Union Ahrweiler Kanter bleibt Vorsitzender der Senioren-Union

BAD NEUENAHR · Wolfgang Kanter bleibt Vorsitzender des Kreisverbandes Ahrweiler der Senioren-Union. Die Mitgliederversammlung bestätigte ihn ebenso im Amt wie seine drei Stellvertreter Dieter Lukas, Manfred Kolling und Viktor Ziegler.

 Wolfgang Kanter (6. von rechts) mit dem Vorstand der Senioren-Union.

Wolfgang Kanter (6. von rechts) mit dem Vorstand der Senioren-Union.

Foto: Senioren-Union

Als Schriftführer gehört nach wie vor Manfred Wistuba dem Vorstand an. Beisitzer bleiben Günther Armbruster, Ingeborg Heuser, Heinz-Josef Kreusch, Wolfgang Söller und Rolf Stöcker. Hinzu kommen Rita Lauter, Horst Mostard, Kurt Nelles, Dieter Ulrich und Eleonore Vanelli.

Nach Bad Neuenahr war auch der stellvertretende Chef der Senioren-Union Rheinland-Pfalz, Fred-Holger Ludwig, gekommen. Der Mediziner referierte zum Thema "Patient zwischen Bürokratie, Recht und Hoffnung". Ludwig betonte, dass das moderne Gesundheitswesen in Deutschland zwar weltweit zu den leistungsfähigsten gehöre, aber dennoch vor immensen Herausforderungen stehe. Ob Einheitsversicherung, Bürgerversicherung oder staatsdirigistische Maßnahmen, Ziel müsse es sein, sowohl Jung und Alt eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich zu bieten.

"Insbesondere im ländlichen Bereich sind jedoch zunehmend Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Arztstellen feststellbar", so der Gynäkologe.

Mit Gesetzesänderungen in 2012 und 2014 solle die Versorgung der Patienten vor Ort und die Versorgungsstruktur auf dem Lande flexibler, wohnortnäher und bedarfsgerecht gestaltet werden. Abschließend widmete sich Ludwig den individuellen Gesundheitsleistungen. Dabei handele es sich um Leistungen, die nicht im Leistungskatalog ausgewiesen seien.

Sie dürfe der Arzt aber erst dann anwenden, wenn der Patient aufgeklärt, ihm genügend Zeit zur Entscheidung gegeben wurde und er die Möglichkeit einer Zweitmeinung genutzt habe. Die Leistungen müssten nach der Gebührenordnung mit einer Quittung abgerechnet werden.

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