Mainzer Landesjagdverordnung Jäger und Naturschützer machen per Online-Petition Front

KREIS AHRWEILER · Die Jäger im Kreis Ahrweiler bekommen bundesweite Schützenhilfe bei ihrem Protest gegen weite Teile der geplanten neuen rheinland-pfälzischen Landesjagdverordnung.

"Diese sind geradezu tier- und artenschutzfeindlich", sagt Rolf Eversheim von der Jägerstiftung natur+mensch in Bonn, die gemeinsam mit dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz "Pro Wild" per online-Petition Front gegen das Ministerium von Ulrike Höfken (Grüne) macht. Ein Thema, das auch beim Rotwildring Ahrweiler-Mayen am heutigen Samstag bei der Jahrestagung in Kempenich auf der Tagesordnung steht.

Im Einzelnen richtet sich der Prostet der Jäger gegen: die Aufhebung der Schonzeit für Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb von Bewirtschaftungsbezirken; die endgültige Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild; die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock; die Vorverlagerung der Jagdzeit auf Ricken und Kitze; die einseitige Schonung von Beutegreifern auf Kosten der Artenvielfalt im Wald und Offenland; die Abschaffung der Güteklassen beim männlichen Rotwild.

Die online-Petition, die am Donnerstag, 14. März, gestartet wurde, wurde bislang von mehr als 3000 Jägern und Naturfreunden unterzeichnet, 600 davon aus Rheinland-Pfalz. "Pro Wild" fordert darin das zuständige Mainzer Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten dazu auf:

  • die einheitliche, landesweit geltende Schonzeit für Rot-, Dam- und Muffelwild auch außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke beizubehalten.
  • die Schonzeit für Schwarzwild - vor allem für Bachen - wieder einzuführen.
  • die bisherige Jagdzeitregelung für das Rehwild beizubehalten.
  • die Jagd auf den Beutegreifer Iltis auch weiterhin zu ermöglichen.
  • ein nachhaltiges Rotwildmanagement durch die Beibehaltung der Güteklassen zu ermöglichen.

Auszüge aus der Begründung: Würde die rot-grüne Landesregierung den Plan zur Aufhebung der Schonzeit in die Tat umsetzen, würde für eine Vielzahl von Wildtieren, die sich außerhalb der für sie geltenden, behördlich festgelegten "Ghettos" aufhalten, ein gesetzlicher "Schießbefehl" bestehen. Somit würde beispielsweise das Rotwild den gleichen Schutzstatus "genießen" wie eine Bisamratte.

Da dieser schonzeitunabhängige "Schießbefehl" auch für wandernde Hirsche gelten würde, wäre ein genetischer Austausch unter den einzelnen Rotwildpopulationen stark gefährdet. Während Wildarten, die sich vegetarisch ernähren, regelrecht "bekämpft" und allzeit bejagt werden sollen, werden Arten (zum Beispiel Iltis), die die Artenvielfalt (Hase, Fasan, Rebhuhn, Kiebitz) in der Agrarlandschaft gefährden, zum Teil ganzjährig geschont.

Die Einführung einer Schonzeit für erwachsene Füchse begründet die Landesregierung mit der Notwendigkeit des Tierschutzes. "Aber warum um alles in der Welt soll der gleiche Tierschutz nicht auch für das Schwarzwild gelten", fragen die Jäger?

Der Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock kontern die Jäger mit einer vom Land finanzierten Studie. Sie habe gezeigt, dass trotz verlängerter Jagdzeit auf den Bock kein signifikanter Streckenanstieg insgesamt erzielt werden konnte. Die Folge sei vielmehr eine Veränderung der Streckenzusammensetzung - mehr männliche, weniger weibliche Stücke - gewesen.

Die Höhe eines Bestandes lasse sich aber nur maßgeblich beeinflussen, wenn bei den Zuwachsträgern - den Ricken - jagdlich eingegriffen werde. Das Ziel einer Bestandsregulierung würde folglich mit dem Vorhaben der Landesregierung konterkariert. Auch die vorgesehene Vorverlagerung der Jagdzeit auf Ricken und Kitze passt den Jägern nicht: "Die Landesregierung möchte auf Ricken und deren Kitze bereits ab August zur Jagd blasen lassen statt wie üblich erst im September.

Im August werden Kitze aber noch gesäugt." Die Muttertiere hätten ihre Kitze während des Brunftgeschehens an einem sicheren Ort abgelegt. Während die Ricken von Böcken getrieben würden, könnte folglich der Eindruck entstehen, sie hätten gar keinen Nachwuchs. So entstehe die Gefahr eines Fehlabschusses eines zur Aufzucht notwendigen Elterntieres. Es entstehe der Eindruck, dass mit dieser Maßnahme einer regelrechten "Schädlingsbekämpfung" Vorschub geleistet werden soll.

"Die Jägerschaft stellt sich in unseren stark genutzten und beunruhigten Kulturlandschaften tagtäglich der Aufgabe, Wildtierbestände tierschutzgerecht zu bejagen. Wir betrachten in jahrhundertelanger Tradition Wild mit Respekt und Achtung und werden uns nicht in die Rolle von Schädlingsbekämpfern drängen lassen", erläutert Eversheim im Gespräch mit dem General-Anzeiger.

Zur Abschaffung der Güteklasseneinteilung beim Rot-, Dam- und Muffelwild heißt es in der Petition: Tritt das Vorhaben der Landesregierung in Kraft, wäre es künftig gleichgültig, ob ein junger oder mittelalter Hirsch gut oder schlecht veranlagt ist, nur die Anzahl der Abschüsse wäre maßgebend - Masse statt Klasse. Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag, einen gesunden Wildbestand zu erhalten. Eine gezielte jagdliche Selektion ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für einen gesunden und ausgeglichenen Wildbestand.

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