Bad Neuenahr-Ahrweiler Der städtische Betriebshof ist winterfest

KREISSTADT · Wann der Winter kommt und wie lange er dauern wird, ist noch nicht vorhersehbar. In jedem Falle gilt es, gerüstet zu sein, um beim Eintreffen von Schnee und Eis schnell handeln zu können.

 Streusalz überwiegt bei den Mitteln des Winterdienstes.

Streusalz überwiegt bei den Mitteln des Winterdienstes.

Foto: dpa

Der Betriebshof der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die entsprechenden Vorkehrungen getroffen: Die Bereitschaftspläne sind vorbereitet, die Winterfahrzeuge gecheckt und die Salzlager gefüllt.

Es sind die Mitarbeiter vom Betriebshof, die bei frostigen Witterungsbedingungen "raus müssen", um auf den öffentlichen Flächen für rutschfreie Bedingungen zu sorgen. Die Bereitschaftspläne sehen vor, dass 41 Mitarbeiter im Bereich der Handstreukolonnen eingesetzt werden können. Dies geschieht im dreiwöchentlichen Wechsel: Je Woche stehen also jeweils 14 Mitarbeiter auf Abruf bereit. 20 Mitarbeiter sind für den Einsatz mit den Fahrzeugen eingeplant, davon zehn im wöchentlichen Wechsel. Drei Einsatzkoordinatoren, die sich ebenfalls wöchentlich abwechseln, haben zudem ein Auge darauf, dass alles reibungslos läuft.

Als Fahrzeuge für den Winterdienst dienen ein städtischer Lkw sowie drei kommunale Geräteträger. Diese haben bereits kürzlich ihre Funktionsprüfungen bestanden. "Außerdem haben wir von einer Fremdfirma zwei weitere Lkw angemietet, die auch für Steilstrecken geeignet sind", erläutert Jens Heckenbach, zuständiger Abteilungsleiter. Wie und wo diese sechs Fahrzeuge und die Handstreukolonnen zum Einsatz kommen, regeln die vorbereiteten Streupläne.

Und das benötigte Streumaterial ist auch bereits eingelagert. Das sind neben 25 000 Liter Flüssigsalz auch 200 Tonnen Salz und 50 Tonnen Lavagranulat. "Ein weiterer Zukauf ist hier jederzeit möglich", ergänzt Heckenbach.

Im städtischen Hauhalt sind für den Winterdienst 90 000 Euro eingestellt. Doch nicht nur die Stadt, auch deren Bürger müssen im Falle des "Schnee-Falles" aktiv werden. Daher erinnert die Stadtverwaltung die Eigentümer von Grundstücken an die Straßenreinigungspflicht. Dazu zählen die Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen von 7 bis 20 Uhr.

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