Prozess um "Stuhlgang" Amtsgericht Ahrweiler: Ralf Ropertz akzeptiert die "Knolle"

AHRWEILER · Richterin Simone Schneider packte gestern Nachmittag im Ahrweiler Amtsgericht die "Engelszungen" aus: "Ziehen Sie den Einspruch zurück, sonst muss ich die 'Knolle' wegen Vorsatzes erhöhen."

Ihr Adressat war Ralf Ropertz. Der 48-Jährige wollte partout nicht einsehen, dass er das Zehn-Euro-Knöllchen wegen Falschparkens in der Ahrweiler Altstadt am Haus seiner Mutter bezahlen sollte. Denn erstens sei diese hilfsbedürftig und zweitens habe er an besagtem 17. September 2013 von 13.46 bis 13.51 Uhr im verkehrsberuhigten Bereich nur geparkt, um krankheitsbedingt einen "Stuhlgang" zu erledigen (der GA berichtete). O

bendrein, so erklärte Ropertz im mit gut zwei Dutzend Sympathisanten gefüllten Gerichtssaal, sei "die Beschilderung in der Altstadt unrealistisch". Er habe darauf Stadt und Ortsvorsteher schriftlich hingewiesen. Zugleich wies er darauf hin, dass er öfter vor dem Haus seiner Mutter parke, um sie zum Arzt zu fahren oder Einkäufe abzugeben. Letzteres war der Grund für die Aufforderung der Richterin, den Einspruch zu streichen.

"Dann wäre das Vorsatz und daher teurer", sagte Schneider und baute Brücke um Brücke: "Hier kriegen wir die Probleme nicht gelöst. Sie setzen den Hebel an der falschen Stelle an." Es gehe nicht um die Beschilderung, sondern um das Falschparken im September. Ob die Beschilderung richtig sei, dafür seien Verwaltungsjuristen da. Sie könne ihm nicht helfen. "Aber so lange sind die Schilder gültig. Auch wenn es Ihnen ums Prinzip geht", so die Richterin.

Zurufen des Publikums folgend, zog Ropertz den Einspruch zurück, der Strafzettel ist gültig. Ob er zum Verwaltungsgericht geht, ließ er offen, schimpfte aber: "Wenn Touristen beim Weihnachtsmarkt falsch parken, ist keine Politesse da." Und zum "Stuhlgang": "Niemand kann verlangen, dass ich mir in die Hose mache."

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