Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler 45.000 Müll-Bescheide kommen Ende Januar

KREIS AHRWEILER · Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide an die Haushalte und Betriebe. Auch in diesem Jahr bleiben die Abfallgebühren stabil und werden nicht erhöht.

Damit sind die Müllgebühren im AW-Kreis seit sieben Jahren unverändert. Durch die Einführung der blauen Altpapiertonne war beim AWB eine umfangreiche Umstellung der elektronischen Datenverarbeitung erforderlich. Wegen der Umstellung und der damit verbundenen Zusatzarbeiten ist die Datenverarbeitung für die jetzigen Jahresbescheide noch nicht abgeschlossen.

Auf dem Jahresbescheid sind berücksichtigt: Einwohnermeldedaten bis 31. Oktober 2013; sonstige Posteingänge beim AWB bis 2. Dezember 2013; Zahlungseingänge bis 31. Dezember 2013. Alle Mitteilungen und Zahlungseingänge, die zwischenzeitlich beim AWB eingegangen sind, werden derzeit noch verarbeitet. Einige Grundstückseigentümer erhalten daher zunächst einen Gebührenbescheid, der noch nicht auf dem aktuellen Stand ist. In wenigen Wochen werden in diesen Fällen automatisch korrigierte Änderungsbescheide verschickt, ohne dass eine erneute Anfrage nötig ist.

Durch die verzögerte Bearbeitung entstehen keine Vor- oder Nachteile in der Gebührenberechnung. Mögliche Gutschriften oder Nachforderungen werden entsprechend den Mitteilungen automatisch rückwirkend berücksichtigt.

Besonders in den ersten Wochen nach dem Versand gehen bei der Veranlagungsstelle des AWB erfahrungsgemäß sehr viele Anfragen ein. Der AWB bittet um Verständnis, wenn Telefonleitungen häufig besetzt und die zuständigen Sachbearbeiter nicht immer unmittelbar zu erreichen sind. Der AWB empfiehlt daher: mögliche Änderungen am besten schriftlich mitteilen und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer angeben.

Solche geänderten Daten betreffen beispielsweise Adressen, Kontodaten, Namen, Eigentumswechsel oder, was sich auf die Gebühren auswirkt, höhere oder niedrigere Personenzahlen im Haushalt. Die neuen Daten werden dann, soweit gebührenrelevant, in einem Änderungsbescheid berücksichtigt.

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