Friseurbesuch in Bad Neuenahr 15-Jährige erlitt Verätzungen bis auf den Knochen

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Dass ein Besuch beim Friseur mal "schief geht", kann passieren. Was einer damals 15-Jährigen widerfuhr, ist nur als Horror zu bezeichnen: Sie wollte sich die schulterlange Mähne blondieren lassen. Dabei erlitt sie derart schlimme Verätzungen, dass ihr die Haare büschelweise ausfielen.

 Haare färben gehört für viele zum normalen Programm beim Friseurbesuch. Aber das kann auch fürchertlich schiefgehen.

Haare färben gehört für viele zum normalen Programm beim Friseurbesuch. Aber das kann auch fürchertlich schiefgehen.

Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Inhaber des Friseursalons im Kreis Ahrweiler bereits im Juli zu einer Schmerzensgeld -Zahlung in Höhe von 18.000 Euro. Glück für den Inhaber: Seine Berufshaftpflicht übernimmt die Summe.

Das tröstete die heute 18-Jährige, die sich jetzt erstmals zum Vorfall äußerte, nur wenig. Sie wird wahrscheinlich für den Rest ihres Lebens kahle Stellen auf dem Kopf haben. Bis auf den Schädelknochen reichten die Verätzungen des Blondiermittels, dass in der Friseurkette "Hairkiller" verwendet wurde - und noch verwendet wird, wie der Inhaber vor Gericht aussagte. Er habe nie Probleme mit dem Produkt gehabt.

Allerdings war er zum Zeitpunkt des Unglücks auch nicht vor Ort. Die 15-Jährige, die mit ihrer Mutter zum Termin kam, wurde von einem Friseur und einer Auszubildenden behandelt.

Schon nach den ersten Minuten, so berichtet die junge Frau gegenüber der Rhein-Zeitung, habe ihre Kopfhaut gekribbelt und gebrannt. Auf ihre Hinweise reagierte aber niemand. Die beiden Angestellten machten danach sogar noch einen zweiten Färbeschritt und setzten die 15-Jährige unter eine Wärmehaube. Dort seien die Schmerzen noch schlimmer geworden.

"Ich weinte, mir wurde schlecht und schwindlig", erinnert sie sich. Sogar geweint habe sie. Zuhause fiel sie völlig erschöpft ins Bett. Am nächsten Tag habe sie ihre Haare waschen wollen, was aber nicht ging, denn sie waren völlig verklebt. Am zweiten Tag nach dem Friseurbesuch schwollen Augen und Wangen an - sie wurde in die Bonner Uniklinik gebracht.

Die Ärzte diagnostizierten eine toxische Kontaktdermatitis. In der Kopfmitte fielen ihr alle Haare aus. Fünf Wochen musste das Mädchen behandelt werden. Zu allem Unglück infizierte es sich im Krankenhaus auch noch mit einem Keim.

Eine Allergie gegen das Färbemittel habe sie nicht, das sei inzwischen festgestellt worden. Es war also ein "Behandlungsfehler", der dazu führte, dass die Schülerin für immer leiden wird. Und zu allem Überfluss verträgt sie kein Latex - kann also noch nicht einmal eine Perücke tragen.

Gegen den 37-Jährigen Saloninhaber hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler Strafbefehl erlassen. Er muss wegen fahrlässiger Körperverletzung 3000 Euro Strafe zahlen. Zum Zeitpunkt der Behandlung befand sich nämlich kein Meister im Salon - und das ist rechtswidrig.

Hier finden Sie die Entscheidungsdatenbank des OLG Koblenz, der Fall hat das Aktenzeichen 12 U 71/13.

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