Gemeindewald Kesseling Tausch gegen ein Geschäftshaus in Bonn wird abgelehnt

KESSELING · Das Angebot, den Kesselinger Gemeindewald gegen eine Gewerbeimmobilie in Bonn zu tauschen, ist seit Donnerstagabend Geschichte.

Von Wald umgeben: Kesseling. Die Gemeinde in der Eifel wird ihr Grün im Eigentum behalten. Der angebotene Tausch gegen ein Geschäftshaus wird abgelehnt.

Von Wald umgeben: Kesseling. Die Gemeinde in der Eifel wird ihr Grün im Eigentum behalten. Der angebotene Tausch gegen ein Geschäftshaus wird abgelehnt.

Foto: Privat

Der Gemeinderat des 600-Seelendorfes an der Ahr hat zunächst das gegen das Tauschgeschäft gerichtete Bürgerbegehren für zulässig erklärt, um ihm anschließend per einstimmigem Beschluss stattzugeben.

Es kommt wohl eher selten vor, dass von Räten gefasste Beschlüsse mit Applaus bedacht werden. So geschehen im voll besetzen Sitzungssaal des Bürgerhauses, als der Gemeinderat dem Bürgerbegehren stattgab und damit dem seit Monaten im Raum stehenden Tauschgeschäft eine deutliche Abfuhr erteilte. Zuvor hatte der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Die Voraussetzungen dafür sind in der Gemeindeordnung festgelegt.

Demnach muss das Bürgerbegehren von mindestens zehn Prozent der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein. Im vorliegenden Fall haben 326 von 487 wahlberechtigten Einwohnern ihre Unterschrift geleistet. Das entspricht einer Quote von 67 Prozent.

In Vertretung des erkrankten Ortsbürgermeister Jürgen Flügge und in Anwesenheit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Altenahr, Achim Haag, trug anschließend der Beigeordnete der Gemeinde, Richard Surges, das Bürgerbegehren im Wortlaut vor.

Demnach forderten die Unterzeichner Bürgermeister Jürgen Flügge und die Mitglieder des Gemeinderates auf, das Angebot des Geschäftsführer der Modehauskette "Peek & Cloppenburg", Harro Uwe Cloppenburg, zum Tausch von etwa 360 Hektar Gemeindewald gegen ein Geschäftshaus in Bonn abzulehnen.

In der Begründung heißt es: "Wir als Bürger sehen den Erhalt des Waldes als Gemeindebesitz zum Nutzen der Allgemeinheit als Auftrag an, der von einer Generation an die nächste weitergegeben und nicht vermeintlichen wirtschaftlichen Vorteilen oder Einzelinteressen geopfert werden sollte."

Anschließend hatte Annette Hoss, die gemeinsam mit Richard Schmitz und Wolfgang Reiche das Bürgerbegehren vertrat, Gelegenheit, Stellung zu nehmen. "Wir wollen klarmachen, dass wir den Wald als Allgemeingut mit steigendem Wert betrachten", erklärte die 48-jährige Initiatorin des Kesselinger Widerstandes.

Die Unterzeichner sähen die Verpflichtung, den Wald für nachfolgende Generationen im Eigentum der Gemeinde zu belassen. Außerdem, so Hoss weiter, übersteige der emotionale den materiellen Wert um ein Vielfaches. Schließlich zitierte sie das Landeswaldgesetz. Dort heiße es unmissverständlich, dass der Gemeindewald den Interessen der Gemeinde und der örtlichen Bevölkerung zu dienen habe. Und er solle als wertvoller Bestandteil des Gemeindevermögens erhalten werden.

Das überzeugte offensichtlich auch den Gemeinderat, der dem Bürgerbegehren einstimmig stattgab. Mit diesem Beschluss entfällt zudem ein Bürgerentscheid über das Tauschgeschäft. "Ich bin das erste Mal stolz, eine Kesselingerin zu sein", freute sich Annette Hoss über die breite Unterstützung, die das Bürgerbegehren erfahren habe. Und das Ergebnis zeige, dass man auch als Normalbürger was erreichen könne.

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