Warnung des Kreises Vorsorge gegen die Geflügelpest

KREIS AHRWEILER · Eigene Hühner vor Wildvögeln schützen. Halter müssen ihre Bestände melden.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler warnt vor der Geflügelpest und fordert Geflügelhalter zu Vorsichtsmaßnahmen auf. Eine für Hühner, Puten und anderes Geflügel hoch ansteckende und krank machende Variante der Tierseuche ist in Europa wieder ausgebrochen.

Das Virus wird vor allem durch Wildvögel übertragen. Daher sollte das eigene Geflügel in den nächsten Wochen so gehalten werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht. Das Risiko einer Infektion von Menschen wird derzeit als sehr gering eingeschätzt.

Für alle Geflügelhalter, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere, besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand beim Kreis-Veterinäramt anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln sowie Laufvögel wie Strauße, Nandus und Emus.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Daher muss jeder Verdacht dem Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten mittlerweile vor allem Wildvögel, insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt auch durch Personen oder verschmutzte Arbeitsgeräte, Transportboxen und entsprechende Fahrzeuge.

Für jeden Freiland-Geflügelhalter bestehen nach der Geflügelpest-Verordnung folgende Pflichten:

Geflügel nur an Stellen füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben.

Geflügel nicht mit Wasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist.

Futter, Streu und Geräte vor Kontakt mit Wildvögeln schützen.

Jeder Geflügelhalter hat folgende Pflichten:

Gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle und erhebliche Einbrüche der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest mit einem Tierarzt abklären lassen.

Ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen, einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers.

Aufzeichnungen über verendete Tiere und das Datum vornehmen (bei Beständen von mehr als 100 Tieren).

Aufzeichnungen über die Legeleistung und das Datum vornehmen (bei Beständen über 1000 Tiere).

Außerdem gilt: Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung betreten werden. Hobbyhalter sollten momentan bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf den Gesundheitszustand und die Herkunft der Tiere achten, so die Kreisverwaltung Ahrweiler abschließend in ihrer Mitteilung. ga

0 Kontakt: Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinäramt, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, E-Mail vetamt@aw-online.de; Internet: www.kreis-ahrweiler.de, "Bürgerservice", "Veterinär & Lebensmittel"; unter "Vordrucke Veterinär" findet sich dort der "Erhebungsbogen zur Registrierung der Tierbestände".

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