Der neue Sachkundenachweis Ohne Karte geht nichts mehr

KREIS AHRWEILER · Für den Kauf von Spritzmitteln müssen Bauern, Gärtner und Winzer Sachkunde nachweisen.

 Mit dem neuen Ausweis im Scheckkarten-Format dürfen Bauern und Winzer größere Mengen Spritzmittel kaufen. Kleinmengen an Haushalte gibt es nur nach Angabe intensiver Beratung.

Mit dem neuen Ausweis im Scheckkarten-Format dürfen Bauern und Winzer größere Mengen Spritzmittel kaufen. Kleinmengen an Haushalte gibt es nur nach Angabe intensiver Beratung.

Foto: Schmitt

VON GÜNTHER SCHMITT

Bauern, Winzer und Gärtner konnten bislang qua Berufsausbildung ihre Spritzmittel in Großmengen kaufen. Denn sie galten als Sachkundige. Das ändert sich. Ohne den "Sachkundenachweis Pflanzenschutz" im Scheckkartenformat läuft nichts mehr. Aussteller ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) des Landes Rheinland-Pfalz. Voraussetzung: die Teilnahme an einem vierstündigen Sachkundelehrgang. Für "Alt-Sachkundige", früher genügte schon ein Winzergesellenbrief als Kauferlaubnis, gilt eine "Galgenfrist" bis Ende 2015. "Ab dann muss alle drei Jahre die Sachkunde erneut belegt werden", erklärt Georg Hill vom DLR. Der Experte rät allen Profis, den Ausweis bis Ende Dezember zu beantragen. Die Fortbildung müsse dann bis Ende 2015 absolviert werden. "Da können die Plätze knapp werden." Das DLR rechnet für das nächste Jahr mit rund 10 000 Teilnehmern landesweit.

Einer der ersten Karten-Inhaber im Kreis Ahrweiler ist Hubert Pauly. Sein Plastikausweis kommt druckfrisch aus Mainz. "Das ist ein Schutz für die Verbraucher, den Anwender und die Umwelt", sagt der Ahr-Winzerpräsident. Er begrüßt den Sachkundenachweis, denn dabei gehe es auch um die Reinigung der großen Spritzgeräte. "Da darf nichts ins Abwasser oder ins Grundwasser gelangen. Am besten kommt das 'Spülwasser' auch auf die behandelten Flächen." Von "strengen Auflagen" spricht Bruno Adams von der Raiffeisen Handelsgesellschaft in Bad Neuenahr. Dort und in der Verkaufsstelle in Gelsdorf besteht für Bauern und Winzer im Kreis die einzige Möglichkeit, Großmengen zu kaufen. Diese dürfen nur noch in einem für Kunden nicht zugänglichen Raum gelagert werden. Und ohne Sachkundenachweis wird keine Dose ausgehändigt.

Aber auch für Hauseigentümer sind die Zeiten vorbei, in denen sie mal eben mit Unkrautex wucherndem Grün in den Fugen der gepflasterten Hauseinfahrt zu Leibe rücken konnten. Da droht per nagelneuer Verordnung Bußgeld. "Wer bei uns für solche Zwecke Herbizide kaufen will, bekommt sie nicht", sagte Hubertus Borgard im Gespräch mit dem GA. Der gelernte Obstbauer kommt gerade frisch von einem Lehrgang zum Thema Pflanzenschutz. Er ist einer von drei Beratern, die bei Knauber in Ahrweiler einen Schlüssel für die Glasschränke mit den Spitzmitteln haben. "Wir dürfen nur Kleinmengen für Flächen bis zu 500 Quadratmeter verkaufen. Nur mit Beratung und Infoblatt." Mit Blick auf Handspritzgeräte im Regal neben den Herbiziden sieht er wie Pauly das korrekte Reinigen derselben als wichtig für den Umweltschutz an. Bongart macht jedoch auch auf ein nicht gelöstes Problem aufmerksam. "Ob die Kleinpackungen von Privatleuten vor dem Weg in die gelbe Tonne immer so gesäubert werden wie das Spritzgerät, dahinter kommt ein Fragezeichen."

Übrigens: Egal ob Baumarkt oder Fachhandel, das Lesen der Kassenbons lohnt. Denn weil die Kassen den Artikel erkennen, drucken sie automatisch die Hinweise auf den Bon, wo das Mittel nicht eingesetzt werden darf.

0 Die Kurse für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz dauern vier Stunden und sind kostenfrei. Infos und Termine gibt es unter www.dlr.rlp.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort