"Fall Huste" Freispruch aufgehoben - OLG verweist Verfahren zurück ans Landgericht

KOBLENZ · Der "Fall Huste" geht in eine neue Runde. Denn das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat im Revisionsverfahren den Freispruch des Landgerichts vom September vergangenen Jahres aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen.

Somit wird sich der Kreisschatzmeister der Partei "Die Linke", Wolfgang Huste, erneut wegen "Beihilfe zur öffentlichen Aufforderung zu einer groben Störung einer nicht verbotenen Versammlung" verantworten müssen. Wegen desselben Vorwurfs hatte das Ahrweiler Strafgericht Huste im vergangenen Juni zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

Rückblick: Der 57-Jährige hat im August 2011 auf seiner Internetseite einen Text des antifaschistischen Bündnisses "Alerta" veröffentlicht, in dem dazu aufgerufen wurde, "den Aufmarsch der Neofaschisten ... durch gewaltfreie Blockaden entschlossen zu verhindern". Der Text bezog sich auf eine "nationale Antikriegstagsdemonstration", zu der sich 900 Neonazis in Dortmund getroffen hatten.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz sah damit den Straftatbestand erfüllt, "vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet" zu haben. Gegen das Urteil legte der 57-Jährige Berufung ein. Mit Erfolg. Das Landgericht sprach Huste vom Anklagevorwurf frei.

Das sah das OLG jetzt anders: "Die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gilt uneingeschränkt für jedermann. Eine behördlich genehmigte Kundgebung steht unter dem Schutz des Gesetzes, wenn auch die damit verfolgten politischen Ziele unanständig und für die Demokratie eine Schande sind", begründete es sein Urteil.

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