Kreis Ahrweiler Eltern können zwischen Kita, Krippe und Tagespflege wählen

KREIS AHRWEILER · Die neue Satzung des Kreises Ahrweiler über die Durchführung der Kindertagespflege war Hauptthema bei der Versammlung des Arbeitskreises der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter) aus dem Kreis Ahrweiler.

Gemäß der neuen Satzung haben Eltern ab sofort ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der bevorzugten Betreuungsform. Eltern können zwischen Kita, Krippe oder Kindertagespflege die für ihr Kind am besten geeignete Betreuung wählen unter der Voraussetzung, dass es dort einen freien Platz gibt.

Dass gleichzeitig die "laufende Geldleistung", also die Bezahlung der Tagesmütter, angehoben wurde, sichert den Kindertagespflegepersonen nach Angaben des Kinderschutzbunds nun eine tragfähige Basis für ihre Betreuungsarbeit. Die Tagesmütter sind zuversichtlich, dass sich die Kindertagespflege auf der Grundlage der neuen Satzung dauerhaft als planungssichere, qualifizierte Alternative im Spektrum der Betreuungsmöglichkeiten im Kreis Ahrweiler etabliert.

Zusätzlich zu Spiel- und Arbeitskreisen bietet die Tagespflegebörse des Kinderschutzbundes in Kooperation mit dem Kreisjugendamt dieses Jahr auch eine tätigkeitsbegleitende Weiterbildung zum Thema "Kollegiale Beratung" im Umfang von 24 Unterrichtsstunden an. Um dem Bedarf an Tagespflegepersonen im Kreis gerecht zu werden, werde außerdem Mitte Februar ein weiterer Qualifizierungskurs für neue Tagesmütter und -väter starten. Weitere Infos unter www.kinderschutzbund-ahrweiler.de, Rufnummer 02641/79798.

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