Im Landschaftsschutzgebiet wird legal gebaut Die "Alte Liebe" wird zum Neubau

OBERWINTER · Das umstrittene - allerdings von der Kreisverwaltung genehmigte - Bauvorhaben befindet sich in einem Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet und ist zudem durch seine Hanglage weithin sichtbar. Derzeit wird eifrig am zweigeschossigen Wohnhaus gebaut: Im Februar soll das neue Gebäude stehen.

Oberhalb von Oberwinter, mitten im Landschaftsschutzgebiet, liegt die Baustelle.

Oberhalb von Oberwinter, mitten im Landschaftsschutzgebiet, liegt die Baustelle.

Foto: Gausmann

Alte Liebe rostet bekanntlich nicht. Auch nicht in Oberwinter. Dort ist der Neubau des ehemaligen Wochenendhauses "Alte Liebe" wieder Thema. Grund: Das umstrittene - allerdings von der Kreisverwaltung genehmigte - Bauvorhaben befindet sich in einem Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet und ist zudem durch seine Hanglage weithin sichtbar. Derzeit wird eifrig am zweigeschossigen Wohnhaus gebaut: Im Februar soll das neue Gebäude stehen. Bauherr ist der Remagener Unternehmer und Oberwinterer SPD-Vorsitzende Winfried Glaser. "Ich mache die Alte Liebe wieder hübsch", erklärte er gestern. Dass dort überhaupt gebaut werden darf, wird auf einen "Bestandsschutz" zurückgeführt.

Denn die "Alte Liebe" in Oberwinter wurde als Ferien- und Wochenendhaus bereits in den 30er Jahren von einem Rheinschiffer in die ehemaligen Weinberge oberhalb von Oberwinter gebaut. Angeblich mit Genehmigung der Behörden. Das Gebäude bot seinem Bewohner einen unverbaubaren Blick vom Drachenfels über den Rhein bis zur Erpeler Ley. Jahre später rottete der inzwischen längst verwaiste und leerstehende Holzbau vor sich hin. Glaser kaufte das Gelände in der Absicht, das verfallene Haus abzureißen und neu aufzubauen.

Das rief Gegner auf den Plan. Beispielsweise die Wählergruppe Remagen oder auch die Grünen, die gar mit Wirtschaftsministerin Eveline Lemke, damals Landesvorsitzende der Grünen, zur Ortsbesichtigung schritten. "Für Wählergruppe und Grüne war schnell klar, dass es zum gewünschten Abriss und Neubau des ehemaligen Wochenendhauses in dem EU-geschützten FFH-Gebiet nicht kommen darf", so der grüne Remagener Ratsherr Frank Bliss damals. Und Eveline Lemke erklärte seinerzeit: "Wenn die EU-Kommission von den Plänen erfährt, müsste sie unmittelbar einschreiten."

Auch die frühere WGR-Ratsdame Ute Kreienmeier ließ nicht locker und schmiedete eine Allianz mit den Grünen. Sie witterte eine allzu flotte Genehmigungserteilung durch die Behörden, da es sich beim Bauherrn um einen wichtigen Remagener Unternehmer und Arbeitgeber handele.

Akteneinsichten wurden gefordert, gar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister eingereicht, da eine Genehmigungsbefürwortung angeblich unter Angabe von nicht korrekten Angaben gemacht worden sei. Dann kehrte Ruhe ein. Seither hat man nichts mehr von dieser Opposition und dem Schicksal der "Alten Liebe" gehört. Bis nun die Bauarbeiter auf dem Hügel aufmarschierten.

Die Erschließungskosten muss Glaser übrigens selbst übernehmen. Dies ist in einem Erschließungsvertrag mit der Stadt Remagen so geregelt. Dieser Vertrag war zuvor in den Fachausschüssen verabschiedet worden. Die Zuwegung will der Bauherr mit einem Belag aus Muschelkalk versehen, ein Kanal wird verlegt, Wasser- und Elektroleitungen werden in das Erdreich gebracht. "Ich liebe die Natur", so Winfried Glaser. Der gesamte Bereich werde durch sein Vorhaben in jeder Hinsicht aufgewertet.

Eigentlich sollte das Haus längst gebaut sein, doch es kam 2013 zum plötzlichen Baustopp, nachdem damit begonnen worden war, das Gelände frei zu schlagen.

Die Baustoppverfügung war allerdings nicht wegen des eigentlichen Wochenendhauses ausgelöst worden, sondern wegen Erdbewegungen und Rodungen auf dem Grundstück.

Inzwischen sei der damalige "Fehler" vom Bauherrn behoben worden, so dass nun die Arbeiten fortgesetzt werden könnten, teilte die Stadt Remagen auf Anfrage mit. Dabei beschränke sich das Zeitfenster für den Bau wegen der Vegetationsphasen auf die Monate von Oktober bis März. Glaser will seinen Bau, der in Holzständerbauweise entstehe, weil "die Betonmischer es den Weg herauf nicht schaffen", ausschließlich als Wochenendhaus nutzen, versicherte er gestern.

Da eigentlich in einem FFH-Gebiet nicht gebaut werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um von der Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilt zu bekommen. In Glasers Fall ist es der besagte "Bestandsschutz". Er baut ein "Haus" neu auf, das in den 30er Jahren angeblich legal errichtet worden war.

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