Maibachfarm Anklage fordert fast drei Jahre Gefängnis

BONN/REGION · Ins Gefängnis muss wohl ein 60 Jahre alter Landwirt aus der Grafschaft, der seine ehemalige Arbeitgeberin, die Betreiberin eines Weinguts an der Ahr, jahrelang hintergangen haben soll.

Der Staatsanwalt forderte am Mittwoch die erwartete Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Betruges, Untreue und Unterschlagung. Die Beteiligten hatten sich in dem Prozess darauf verständigt, dass die Strafe nicht höher ausfallen wird, wenn der ehemalige Gutsverwalter, der die Vorwürfe jahrelang bestritten hatte, ein Geständnis ablegt - was er dann auch getan hat.

Der inzwischen schwer lungenkranke 60-Jährige hat zugegeben, mit Geldern des Weinguts, hinter dem eine reiche Bonnerin steht, Grundstücke im Wert von fast 900 000 Euro gekauft zu haben. Diese hatte er dann auf seinen Namen im Grundbuch eintragen lassen. Zudem hat er gestanden, sich sein Gehalt eigenmächtig erhöht und Gelder auf Privatkonten transferiert zu haben.

Der Staatsanwalt machte deutlich, dass er ohne das Geständnis des Mannes eine Strafe von mindestens vier Jahren ins Auge gefasst hatte. Er warf dem Angeklagten eine "beachtliche kriminelle Energie" vor.

Der Landwirt hatte offenbar Vollmachten gefälscht, um sein Handeln zu legitimieren. Dies war den Ermittlern jedoch nicht nur aufgrund der Rechtschreibfehler aufgefallen: Der Familienvater hatte auch einen Stift und eine Schriftart im Computer verwendet, die es zum angeblichen Zeitpunkt der Urkundenerstellung noch gar nicht gegeben hatte.

In den Augen des Anklägers war es dem Gutsverwalter leicht gemacht worden, er habe ein "blindes Vertrauen" genossen. Sein kriminelles Verhalten habe sich gesteigert, bis er letztlich wie selbstverständlich in die Kasse gegriffen habe. Der hohe Gesamtschaden von etwa knapp einer Million Euro müsse ebenfalls strafverschärfend berücksichtigt werden - auch wenn 90 Prozent des Schadens wieder gutgemacht worden seien.

Der Verteidiger des 60-Jährigen betonte, dass das Geständnis einen langen Prozess erspart habe - und dadurch die Besitzerin, die offenbar die Öffentlichkeit scheut und inzwischen kein Strafverfolgungsinteresse mehr haben soll, nicht in den Zeugenstand treten musste. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

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