Königswinter Gericht ordnet Neuwahl bei den Grünen an

KÖNIGSWINTER · Das bei den Königswinterer Grünen hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Das Amtsgericht Königswinter hat eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Anordnung, dass die Reserveliste der Partei für die Kommunalwahl am 25. Mai im Rahmen einer Versammlung des Ortsverbands unter Aufhebung der am 6. März aufgestellten Reserveliste neu aufzustellen ist. Die Verhandlung soll kommende Woche stattfinden.

 Tief ist der Riss bei den Königswinterer Grünen. Fotomontage: DARIO KROBATH

Tief ist der Riss bei den Königswinterer Grünen. Fotomontage: DARIO KROBATH

Einen solchen Vorgang hat es nach GA-Informationen bundesweit bisher noch nicht gegeben. Den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte ein Mitglied gestellt, dem die Ortsverbandsvorsitzende Claudia Owczarczak am 6. März wie auch 32 anderen Mitgliedern, die am gleichen Tag durch den Kreisverband Leipzig aufgenommen wurden, das Stimmrecht verweigert hatte.

Nach GA-Informationen hat Owczarczak durch ihren Anwalt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen lassen und mitgeteilt, dass sie dieser nicht nachkommen werde. Owczarczak war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Um die Neuwahl sicherzustellen, hat der Kreisverband der Grünen am Freitag ersatzweise eingeladen. Die Kreisvorsitzende der Grünen, Lisa Anschütz, teilte auf Anfrage mit, dass sie die vorsorgliche Einladung an die 96 Mitglieder der Grünen mit Wohnsitz Königswinter mit der Post verschickt habe. Sollte der Ortsverband bis Samstag nicht einladen, wäre diese Einladung verbindlich.

Die Versammlung findet am Sonntag, 6. April, um 14.30 Uhr im Jesuiterhof in der Altstadt statt. Unter den Eingeladenen befinden sich auch die 35 Grünen, die vor drei Wochen vom Kreisverband Leipzig aufgenommen wurden.

"Unser Interesse ist, dass es in Königswinter eine grüne Liste gibt, die ordentlich gewählt ist. Wir wollen unter Einhaltung der Frist die Chance wahren, eine neue Liste aufzustellen", sagte Anschütz. Bis zum 7. April um 18 Uhr müssen die Wahlvorschläge der Parteien und Wählerinitiativen beim städtischen Wahlamt eingegangen sein.

Wahlleiter Ashok Sridharan, der Erste Beigeordnete, bestätigte, dass die Stadt die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts erhalten habe. "Wir werden das prüfen und dem Wahlausschuss am 8. April einen Entscheidungsvorschlag vorlegen. Wie der aussehen wird, kann ich noch nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass bis dahin noch einiges passieren wird", so Sridharan. Das Amtsgericht stellt fest, dass die Antragstellerin einen Anspruch hat, dass die Wahl zur Reserveliste wiederholt und dass sie zu dieser als stimmberechtigtes Mitglied eingeladen wird.

"Die Verweigerung, die Antragstellerin zur Abstimmung zuzulassen, verletzt diese in ihren Rechten, da sie einen Anspruch hat, an der Wahl zur Aufstellung der Reserveliste teilzunehmen und dort ihr aktives Wahlrecht auszuüben", heißt es in der Begründung der einstweiligen Verfügung, die dem GA vorliegt. Nach Einschätzung des Gerichts ist die Antragstellerin Mitglied des Ortsverbands gemäß dessen Satzung.

Danach beginne die Mitgliedschaft durch die Aufnahme durch den Vorstand des Kreisverbandes. Die Übernahme sei dem Kreisvorstand Rhein-Sieg durch den Kreisverband Leipzig angetragen worden. Auch habe der Kreisvorstand Einspruch gegen die Wahl vom 6. März erhoben. Die besondere Eilbedürftigkeit ergebe sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Solle die Ladungsfrist der Satzung von einer Woche eingehalten werden, sei der Versand spätestens am Freitag, 28. März, notwendig.

Chronik

6. März: Bei der Wahlversammlung der Grünen für die Reserveliste kommt es zum Eklat. Die Ortsverbandsvorsitzende Claudia Owczarczak versagt den 33 anwesenden von 35 Mitgliedern, die am gleichen Tag vom Kreisverband Leipzig aufgenommen wurden, das Stimmrecht. Die Begründung für diesen Schritt lautet: Über die Aufnahme könne nur der Ortsverband entscheiden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Richard Ralfs kündigt einen Eilantrag auf Aberkennung der Wahlliste an.

10. März: Der Kreisverband Leipzig bestätigt, dass die 35 Mitglieder mit Wohnsitz in Königswinter ordnungsgemäß in die Partei aufgenommen worden seien. Ralfs schaltet das Landesschiedsgericht der Grünen ein.

22. März: Das Landesschiedsgericht gibt Claudia Owczarczak Recht, erklärt sich aber zugleich für nicht zuständig. Ralfs kündigt an, vor ein ordentliches Gericht gehen zu wollen.

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