Polizei will Unternehmer in die Pflicht nehmen Spediteur muss 1300 Euro zahlen

LEVERKUSEN · Zu hoch, zu lang, zu schwer: Seit Juni 2014 ist die Leverkusener Rheinbrücke für Laster mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt. Ein litauischer Spediteur und sein Fahrer haben sich nicht daran gehalten.

Wenn Fahrer von Lastern und ihre Spediteure das Durchfahrtsverbot einmalig missachten, gibt es bereits ein Bußgeld von 150 Euro. Jetzt haben die Behörden ein weiteres Werkzeug in der Hand, um die Brücke frei von Brummis zu halten: die Vermögensabschöpfung. Dafür multiplizieren die Beamten die Strecke, die der Fahrer durch die Benutzung der Brücke spart mit einem festgelegten, gewichtsabhängigen Ahndungssatz. Das errechnete, gewonnene Vermögen müssen Spediteure dann an die zuständige Bußgeldstelle zahlen.

Weil der litauische Autotransporter nach deutschen Maßgaben viel zu hoch und viel zu lang war, ergab die Vermögensabschöpfung in diesem Fall die hohe Summe von 1300 Euro. Zusätzlich droht dem Fahrer ein Bußgeld von 150 Euro.

Mit der Maßnahme der Vermögensabschöpfung wollen die Behörden vor allem die Spediteure empfindlich treffen, die ihre Fahrer die Brücke überqueren lassen und sich so einen Vorteil erwirtschaften. Fünf weitere Unternehmer mussten bereits zahlen. Für zwei uneinsichtige Fahrer, die die Brücke immer wieder überquerten, setzte es schon Anfang September Fahrverbote.

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