Köln Privatmann gewinnt Prozess um Polke-Bild "Propellerfrau"

Köln · Ein Kölner Privatmann bekommt nach einem jahrelangen Rechtsstreit ein als "Propellerfrau" bezeichnetes Bild des Künstlers Sigmar Polke zurück.

Die Erben des 2010 gestorbenen Künstlers müssen das Bild "Ohne Titel - Öl auf Gardine" herausgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag in letzter Instanz (Az: 8 U 69/14).

Die Staatsanwaltschaft hatte das Bild 2009 beschlagnahmt. Der Vorwurf der Hehlerei gegen den Kölner wurde aber mangels Tatverdachts fallengelassen. Er hatte das Werk nach eigenen Angaben für 100 000 Euro von Polke gekauft. Schon das Landgericht hatte seiner Klage auf Herausgabe des Bildes stattgegeben.

Der weltbekannte Künstler Sigmar Polke hatte das umstrittene Bild selbst mehr als 30 Jahre in seinem Besitz. 2009 erstattete er nach Angaben eines Gerichtssprechers Anzeige, dass ihm die "Propellerfrau" aus dem Atelier gestohlen worden sei. Nach Angaben einer Zeugin habe Polke aber später gesagt, vielleicht habe er das Bild ja doch verkauft.

In dem Prozess waren nach Angaben des Gerichts elf Zeugen angehört worden. Auch wenn die Darstellung des Klägers "in vielen Punkten durchaus fragwürdig" erscheine, könne ein Verkauf des Bildes durch Polke nicht ausgeschlossen werden. Um die Eigentumsrechte und die Echtheit von Bildern Polkes gibt es immer wieder Gerichtsverfahren.

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