Phantasialand in Brühl Park speichert Autokennzeichen zu Marketingzwecken

BRÜHL · Zwei Kameras nehmen Autokennzeichen auf, die von der Berggeiststraße, einer öffentlichen Straße, auf den privaten Parkplatz des Vergnügungsparks Phantasialand in Brühl abbiegen. Dafür wurden sie auf einer Brücke installiert.

Hintergrund ist eine Marketinganalyse des Unternehmens. Die Datensammlung soll Aufschluss darüber geben, aus welchen Regionen die Besucher kommen. Das ließe dann wiederum Rückschlüsse darüber zu, in welchen Gebieten Werbekampagnen gut laufen und wo nicht.

Grundsätzlich ist die Aufzeichnung von Kfz-Kennzeichen mindestens kritisch zu betrachten. Denn de facto liefern Nummerschilder personenbezogene Daten. Sie lassen sich einer Person eindeutig zuordnen.

"Wir greifen diesen Fall auf und werden das Unternehmen um eine Stellungnahme bitten", sagte Nils Schröder, Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), gestern.

Für die Betreiber des Phantasialandes ist die Aufregung unbegründet. Seit drei Jahren seien die Kameras in Betrieb. "Das Phantasialand Brühl speichert keine individuellen Kennzeichen einzelner Fahrzeuge seiner Besucher. Verarbeitet werden allein die Ortscodes auf den Nummernschildern der anreisenden Fahrzeuge", heißt es in einer Mitteilung. Alles andere interessiere nicht.

Ob die Maßnahme tatsächlich rechtskonform ist, habe das Unternehmen vorab allerdings nicht prüfen lassen. "Wir haben nicht nachgefragt, weil wir nichts Verbotenes machen", teilte ein Mitarbeiter der Kommunikationszentrale auf GA-Anfrage mit.

Auch bei der Stadt Brühl war bisher nicht bekannt, dass der Betreiber des Vergnügungsparks Kameras im öffentlichen Raum aufgehängt hat. "Das ist eine öffentliche Straße, und die darf eigentlich nicht einfach so überwacht werden", ist sich Stadtsprecherin Kerstin Uenzen sicher.

[kein Linktext vorhanden]Private Videoaufzeichnungen im öffentlichen Raum seien ein relativ neues Problem, mit denen Datenschützer konfrontiert würden. "Derzeit prüfen wir in NRW drei weitere Fälle", sagte Schröder. Allerdings gebe es bisher noch keine Anzeige- und Genehmigungspflicht für Videotechnik. In der Regel dürfen im öffentlichen Raum aber keine Videoaufzeichnungen gemacht werden.

Wie brisant das Thema ist, zeigt die gesetzliche Regelung, dass es auch der Polizei grundsätzlich untersagt ist, Autokennzeichen für die Strafverfolgung massenhaft zu erfassen.

Das Phantasialand will nicht auf die Marketinganalyse verzichten. Nun soll auf der Internetseite auf die Kameras hingewiesen werden plus ein Passus in die Geschäftsbedingungen kommen. Nach der Prüfung durch das LDI NRW dürfte geklärt sein, welche Daten die Betreiber des Vergnügungsparks tatsächlich aufnehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort