Dieb in Köln-Holweide festgenommen Nebenwohnsitz Polizeigewahrsam
KÖLN · Ein am Sonntagabend, 15. März, in Köln-Holweide ertappter Dieb gab nach seiner Festnahme als Wohnsitz unter anderem den Polizeigewahrsamsdienst an. Kurz darauf durfte der 29-jährige Drogenkonsument diesen auch wieder beziehen.
Ein Anwohner hatte gegen 21.20 Uhr in der Gerhart-Hauptmann-Straße einen Verdächtigen beobachtet und die Polizei alarmiert. Die ominöse Person hatte an verschiedenen Kellertüren und -fenstern gerüttelt, bevor sie in einer Einfahrt verschwunden war.
Die kurz darauf eingetroffene Polizeistreife fand den Verdächtigen hinter einem LKW lauernd vor. Dort werkelte er an einem auf dem Boden liegenden Fahrrad herum. Auf die Frage, woher er das Rad habe, antwortete er, er habe es am Bahnhof Holweide mitgenommen.
Sein Plan sah vor, damit zu einem Verwandten nach Mühlheim zu fahren. Zu Fuß wäre ihm dies zu weit, sagte er den Beamten. Nicht beachtet hatte er dabei, dass der Drahtesel abgeschlossen war - der Weg wäre damit also keineswegs bequemer ausgefallen.
Die Beamten reagierten wenig verständnisvoll auf die Erklärungsversuche des Diebs. Eine Überprüfung seiner Personalien förderte diverse Adressen zutage. Unter anderem gab er auch den Gewahrsamsdienst als Wohnsitz an.
Im Laufe der Überprüfung wurde der stark alkoholisierte - tatsächlich wohnsitzlose - Mann immer aggressiver. Nachdem er den Polizisten gegenüber eine bedrohliche Haltung angenommen hatte, wollten die Beamten ihn in Handschellen legen.
Der Langfinger versuchte, sich dem Griff der Beamten zu entziehen und riss dabei einen Scheibenwischer vom Streifenwagen ab. Er wehrte sich heftig gegen eine Festnahme und beleidigte die Polizisten lautstark. Er drohte ihnen, sie fertigzumachen, solle er ihnen auf der Straße begegnen.
Die zugerufene Verstärkung konnte letztendlich dabei helfen, den Widerspenstigen zu fesseln und ins Polizeipräsidium zu bringen.
Dort stellte sich heraus, dass er das Fahrrad keineswegs am Bahnhof, sondern ganz in der Nähe seines Festnahmeortes aus dem Garten eines Mehrfamilienhauses gestohlen hatte. Wie selbstverständlich gab er an, Gepäckträger und Spritzschutz hätten ihn genervt - deswegen hätte er sie abmontieren wollen.
Nach einem Atemalkoholtest von zirka 1,8 Promille wurde dem Festgenommenen eine Blutprobe entnommen. Das gestohlene Rad wurde dem vor Ort ermittelten Eigentümer übergeben, der stellte Strafantrag gegen den gehfaulen Langfinger.
Der muss sich nun wegen Widerstands, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung vor dem Haftrichter verantworten, dem er heute vorgeführt wird.