Kopftuchverbot bestätigt Kölner Privatschülerinnen verlieren vor dem Bonner Landgericht

KÖLN/BONN · Zwei muslimische Schülerinnen dürfen auch in Zukunft ihre Privatschule in Köln nicht mit Kopftuch betreten.

Das Bonner Landgericht wies am Mittwoch den Antrag der Zwillinge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück, mit dem die beiden 13-Jährigen sich den weiteren Besuch der Schule auch mit Kopfbedeckung erstreiten wollten. Doch die 1. Bonner Zivikammer gab dem Schulträger aus dem Vorgebirge recht, der den Mädchen nach den Ferien Schulverbot erteilt hatte.

Als die Zwillinge zu Beginn des neuen Schuljahres plötzlich mit Kopftuch in der Schule erschienen, wurden sie weggeschickt, und der Träger der Privatschule, die nach englischem System betrieben wird, erklärte den Eltern: Den Statuten der Schule zufolge sei jegliche Art von Kopfbedeckung verboten, das stehe auch so in dem Vertrag, den sie unterschrieben hätten. Und auf diesen Vertrag stützt sich das Gericht nun auch in seiner Entscheidung, wie Kammervorsitzender Stefan Bellin gestern erklärte.

Denn da es sich um eine Privatschule und somit um einen zivilrechtlichen Vertrag handele, kämen nicht die Regeln der NRW-Schulgesetze zur Anwendung. Vielmehr gelte, was im Vertrag stehe, und dort sei das Verbot der Kopfbedeckung und das Credo der Schule festgehalten: "eine vollkommen und ausnahmslos weltanschauliche Neutralität". Dieses vom Grundgesetz gedeckte Schulrecht stehe dem Recht auf Religionsfreiheit gegenüber und habe in diesem Fall Vorrang.

Wenn es bei dem Urteil bleibt, müssen die Mädchen die Schule und ihre Freunde dort verlassen. Gegen das Urteil ist allerdings Berufung möglich.

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