Prokurdische Gruppen dürfen doch protestieren Gericht erlaubt kurdischen Demonstrationszug durch Köln

Köln · Prokurdische Gruppen dürfen an diesem Samstag doch wie ursprünglich geplant durch die Kölner Innenstadt ziehen. Ein teilweises Verbot der Demonstration durch die Polizei wurde am Freitag vom Verwaltungsgericht durch Eilbeschluss aufgehoben

 Polizisten sichern eine Demonstration.

Polizisten sichern eine Demonstration.

Foto: dpa (Symbolbild)

Die Polizei wollte die Veranstaltung auf eine Kundgebung an einer Stelle beschränken, weil der Marsch durch das Zentrum die ohnehin schwierige Verkehrssituation noch verschärfen würde. Außerdem hätten gewaltbereite Gruppen ihre Teilnahme angekündigt. Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband hatte ein Verbot der Demonstration am umsatzstarken Adventssamstag gefordert.

Das Verwaltungsgericht sah jedoch "keine ausreichenden Fakten für eine von der Polizei nicht zu beherrschende Gefährdung von Rechtsgütern Dritter" (Aktenzeichen 20 L 2440/14). Die Veranstalter wollen mit der Kundgebung für mehr Offenheit gegenüber Flüchtlingen demonstrieren. Außerdem fordern sie eine Aufhebung des Verbots der in der EU als Terrororganisation eingestuften PKK.

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