Stadt Brühl und Phantasialand fordern Entscheidung Erweiterung in der Warteschleife

BRÜHL · Bei der geplanten Erweiterung des Phantasialandes schieben sich die Beteiligten den Schwarzen Peter gegenseitig zu. Die Stadt Brühl sieht das nordrhein-westfälische Umweltministerium am Zug, den nächsten Schritt zu machen, die Düsseldorfer Behörde fühlt sich nicht in der Pflicht.

 Das Phantasialand in Brühl

Das Phantasialand in Brühl

Foto: Phantasialand 2019

Was ist geplant?

Die vom Phantasialand avisierte Erweiterung soll hauptsächlich dazu dienen, den Park zu einem ganzjährig geöffneten Kurzurlaubsziel zu entwickeln. Auf etwa 19 Hektar sollen ein Aquapark-Hotelresort, eine Theater- und Konzerthalle, ein Edutainment-Center, Parkplätze, Grünflächen, eine Mitarbeiter-Kita, Lagerhallen gebaut werden.

Mittelpunkt der Ausdehnung ist der Hotelkomplex mit angrenzender Theater- und Konzerthalle. Zu den bislang rund 1200 Betten im Phantasialand sollen so weitere 3000 bis 4000 neue entstehen. Das Unternehmen erhofft sich dadurch weitere 300.000 bis 400.000 Übernachtungsgäste.

Nach Angaben des Unternehmens sind für die Erweiterung Investitionen in Höhe von 100 Millionen Euro geplant. Dabei sollen rund 830 neue Arbeitsplätze entstehen, davon etwa 600 ganzjährige Jobs.

Wie ist der aktuelle Stand?

Für die Erweiterung sind drei Punkte notwendig. Zuerst muss der Regionalrat in Köln den Regionalplan ändern, damit auf den geplanten Flächen, darunter ein großes Waldstück, überhaupt gebaut werden darf. Das ist im Dezember 2012 geschehen, der neue Regionalplan ist rechtskräftig. Dabei hat die Regionalplanungsbehörde die Eingriffe in die Natur "insgesamt als grundsätzlich ausgleichbar" bewertet.

Allerdings empfahl die Staatskanzlei NRW, zusätzlich ein Moderationsverfahren durchzuführen, in dem Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen und das Unternehmen über einen Kompromiss beraten sollten, wie die Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt minimiert werden können.

Die Ergebnisse dieses Prozesses liegen jetzt vor. Als nächstes könnte die Stadt Brühl das Bauleitplanverfahren, Punkt zwei, beginnen. Darin wird bestimmt, welche Attraktionen wie gebaut werden dürfen und wie die Eingriffe in die Natur konkret ausgeglichen werden müssen. Außerdem muss noch Punkt drei geklärt werden: Kann das Phantasialand in den Besitz der notwendigen Waldflächen kommen, die sich im Eigentum des Landes NRW befinden?

Wo liegt das Problem?

Das NRW-Umweltministerium äußert sich zum Punkt des Waldverkaufes bislang nicht. Begründung: Im Moderationsverfahren sei kein ausreichender Konsens hergestellt worden. Vieles sei offen geblieben und nicht konkretisiert worden. Die Stadt Brühl will das Bebauungsplanverfahren aber nicht beginnen, ehe die Grundstücksfrage nicht geklärt ist.

Wie bewerten die Beteiligten das Moderationsverfahren?

Brühls Bürgermeister Dieter Freytag hat erklärt, dass die Moderation aus seiner Sicht einen tragfähigen Kompromiss für die Erweiterung ergeben hat. Auch das Phantasialand betont, dass im Verfahren eine Kompromisslinie aufgezeigt worden ist.

"Das Moderationsverfahren sollte zur Kompromisslösung dienen. Das ist aber grandios gescheitert, auch, weil die Eingriffs-/Ausgleichsregelung sehr oberflächig und lückenhaft ist", sagt Wilbert Spitz, Vorsitzender des Nabu Rhein-Erft. Man habe sich aber bereit erklärt - sollte es so weit kommen -, in der Bauleitplanung aktiv mitzuarbeiten und zu gestalten.

Das bedeute aber auch eine Offenlegung der Planungen. Die Initiative "50Tausend Bäume" sieht einen adäquaten Ausgleich für das in dem betreffenden Waldstück liegende Naturschutzgebiet Ententeich als nicht möglich an. "Es ist nicht zu ersetzen", erklärt Sprecherin Doris Linzmeier. Auch seien im Rhein-Erft-Kreis keine angemessenen Flächen für den Waldausgleich vorhanden.

Und Dieter Schmitz vom Angelsportverein Ententeich meint: "Aus meiner Sicht ist ein Kompromiss zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da kein angemessenes Ersatz-Gewässer für unseren Verein vorliegt. Es macht mir auch nicht den Eindruck, dass es gelingen könnte, ein gleichwertiges Gewässer zur Verfügung zu stellen."

Der Kleingärtnerverein Brühl fordert einen Bestandsschutz seiner Anlage, die auf einem Teil der geplanten Erweiterungsfläche im Osten liegt. Sollte das Gelände für die Parkvergrößerung genutzt werden, sei von der Stadt in Absprache mit dem Verein vorher ein neues, vergleichbares Gelände innerhalb der Stadtgrenzen auszuweisen, so der Vorstand.

Wie geht es nun weiter?

Laut Gesetz ist die Stadt Brühl verpflichtet, ihre Bauleitplanung an den Regionalplan anzupassen, sie müsste die Erweiterungsflächen also in Flächennutzungs- und Bebauungsplan aufnehmen. Dafür gibt es keinen zeitlichen Rahmen.

Schwieriger ist die Frage, ob vor Start des Verfahrens die Grundstücksfrage geklärt sein muss. "Rein rechtlich wäre es zwar möglich, ein Bauleitplanverfahren zu starten, selbst wenn die liegenschaftlichen Voraussetzungen noch nicht in Gänze erfüllt sind", erklärt die Stadt Brühl auf GA-Anfrage.

Doch gerade im Falle des Phantasialandes sei das "nicht sehr zielführend, da es ja im Kern um die Erweiterung des Freizeitparks geht". Die Stadt habe sich hierzu klar positioniert, dass "erst nach der Entscheidung des Ministers" weitergeplant werde.

Bei der Überplanung eines Naturschutzgebietes müsse "natürlich auch ein gewisser Realisierungshorizont erkennbar sein, den es in diesem Falle nur bei einer positiven Entscheidung des Ministers zur potenziellen Verfügbarkeit der Erweiterungsfläche geben würde", so die weitere Begründung.

Wenn von vorneherein klar sei, dass es keine Erweiterungsflächen des Landes geben würde, sei ein Aufstellungsbeschluss über diese Flächen nur schwer zu begründen.

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